|
|
Kinder großzuziehen ist ein Knochenjob, das können Eltern nur bestätigen. Immer noch lastet die größere Last auf den Frauen, die oft Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen oder vielleicht gar alleinerziehend sind. Auch für Mütter, die in einer Beziehung leben, ist das Leben nicht immer unbedingt viel leichter. Um erschöpften Müttern eine Chance auf Erholung zu geben, gibt es die Mutter-Kind-Kuren.
Vor allem das Müttergenesungswerk (MGW) bemüht sich darum, Mütter und auch ihre Kinder gesund zu erhalten. Dafür gibt es zahlreiche Angebote für Kuren für Mütter, aber auch Mutter-Kind-Kuren.
Nun erhebt das MGW schwere Vorwürfe gegen die Krankenkassen: Sie sollen auf Kosten der Mütter sparen. Grund für den Vorwurf: Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen jeden dritten Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt. Auch im ersten Quartal 2010 sind die Mutter-Kind-Einrichtungen weniger ausgelastet als sonst.
Diese rückläufige Entwicklung steht einer erschreckenden Anzahl von Müttern gegenüber, die kurbedürftig sind. Schon 2007 hat das Bundesfamilienministerium bekannt gegeben, dass 2,1 Mio. Mütter eine Kur brauchen, und sogar Berichte der Krankenkassen selbst erwähnen die Überlastung der Eltern.
MGW-Geschäftsführerin Marianne Schilling beklagt, dass die Krankenkassen durch das verstärkte Ablehnen der Mutter-Kind-Kuren auf Kosten der Mütter sparen wollen. Sprecher von Krankenkassen weisen das allerdings von sich. Ihre Ablehnungsquoten seien in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Bei der TK handelt es sich beispielsweise laut eines Berichts der Ärztezeitung um 26 Prozent, bei der Barmer GEK um 30 Prozent.
Gründe für die Ablehnung seien etwa, dass die Frau keine “mutterspezifischen Belastungsstörungen” aufweise, eine Mutter-Kind-Kur nicht das Richtige sei, oder die Frau sogar zu krank für eine Kur sei. Manchmal seien die Anträge von den Ärzten auch nicht einwandfrei begründet.
Steht zu hoffen, dass diese Entwicklung nicht ein weitere Vorstoß ist, öffentliche Gelder auf Kosten von Müttern und Schwangeren zu sparen. Erst vor wenigen Wochen wurde ein Fall bekannt, bei dem einer arbeitslosen Schwangeren das Arbeitslosengeld I gestrichen wurde und sie so auch ihren Versicherungsschutz verloren hatte, nachdem ihr Arzt ihr ein Beschäftigungsverbot erteilt hat. Erst nach einem Widerspruch und massivem öffentlichen Druck wurde der Bescheid zurückgezogen – zumindest vorläufig.
Am Wochenende sind in der Uniklinik in Mainz, im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, zwei Säuglingen gestorben. Das Klinikum teilte mit, dass der Tod der Babys möglicherweise von einer Infusionslösung verursacht wurde, die eventuell mit Darmbakterien verunreinigt war.
Insgesamt wurden mit der verdächtigen Lösung elf Kinder behandelt. Die intravenöse Ernährung war bei ihnen nötig, weil sie entweder zu früh auf die Welt gekommen waren oder an schweren Erkrankungen litten. Die Babys waren und sind also alle besonders anfällig und verletzlich.
Der medizinische Vorstand der Klinik, Norbert Pfeiffer, teilte mit, dass auch bei fünf anderen Babys der Zustand kritisch sei. „Bei zwei von ihnen fürchten wir wirklich das Schlimmste“, wird Pfeiffer im Ärzteblatt zitiert.
Die Infusionslösung, von der als Todesursache ausgegangen wird, wurde im Klinikum für jedes Kind speziell zusammengestellt, aus verschiedenen Produkten unterschiedlicher Hersteller. Vermutlich wurden bei diesem Zusammenstellen die Lösungen mit Darmbakterien verunreinigt.
Nachdem die Verunreinigung festgestellt wurde, wurden die Infusionslösungen sofort entfernt und die Kinder mit Antibiotika behandelt. Für zwei von ihnen kam die Hilfe leider zu spät.
Darmbakterien kommen, wie der Name schon sagt, im Darm des Menschen vor. Dort sind sie vollkommen normal und harmlos. Geraten sie aber außerhalb des Darms in den Körper oder gar in die Blutbahn, können sie jedoch schwere Infekte auslösen und vor allem bei Säuglingen zu Hirnhautentzündungen und Sepsis führen.
Anfang August traf das Bundesverfassungsgericht eine nicht ganz unerwartete Entscheidung: Ab sofort muss gerichtlich geprüft werden, ob ein Vater das gemeinsame Sorgerecht für sein uneheliches Kind erhält. Bisher war ein jeder solcher Vorstoß des Vaters unmöglich, wenn die Mutter dagegen war. Nur die ausdrückliche Einwilligung der Mutter ermöglichte ein gemeinsames Sorgerecht.
Diese automatische Bevorzugung der Mutter verletzt laut des Bundesverfassungsgerichts das im Grundgesetz geschützte Elternrecht der Väter. Warum sollten Mütter auch automatisch mehr Recht auf ihre Kinder haben als die Väter?
Das Urteil wurde mehr als unterschiedlich begeistert aufgenommen. Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger beispielsweise freut sich über das Urteil, sie sieht sich in ihrem Bestreben bestärkt, die Rechte der Väter nicht-ehelicher Kinder deutlich zu verbessern: “Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können.”
Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter, Edith Schwab, ist weniger begeistert. Sie hält es für falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien. Das Urteil und vor allem die Pläne Leutheuser-Schnarrenbergers gingen an der Lebenswirklichkeit vieler Mütter vorbei, beispielsweise wenn das Kind aus einer flüchtigen Beziehung entstanden sei, die schon vor der Geburt wieder beendet wurde.
Wie genau eine gesetzliche Neuregelung aussehen wird, steht noch nicht fest. Entweder die Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht und müssen eventuelle Widersprüche vor Gericht durchsetzen, oder der Vater hat das Recht, seinen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht zumindest von einem Gericht prüfen zu lassen.
Wie man selbst zu dem Urteil steht, ist wahrscheinlich eine höchst persönliche Sache und davon abhängig, ob man selbst ledige Mutter oder lediger Vater ist, und wie das Verhältnis zum Partner bzw. dem anderen Elternteil ist. Eine pauschale Entscheidung, wie es “richtig” wäre, wird man kaum treffen können.
Um sein Kind, oder besser gesagt seine Fähigkeiten und seine geistige wie auch körperliche Entwicklung zu fördern, gibt es viele verschiedene Angebote, von der PEKiP-Gruppe über das Babyschwimmen und die Babymassage bis hin zu Babyyoga, Sprachkursen, Montessori-Krabbelgruppen und so weiter.
Um ihrem Kind auch ja keine Chance zu verbauen, melden manche Eltern sich und ihren Nachwuchs gleich bei mehreren Kursen an. Schließlich gilt auch bei der Frühförderung “Viel hilft viel”, oder nicht? Viele Experten bezweifeln aber die Wirkung dieser Angebote, ganz abgesehen davon, dass Babys auch schnell überfordert werden können. Schließlich sind ja sogar die Erwachsenen erschöpft und gebeutelt, wenn sie jeden Tag einen anderen Kurs besuchen müssen, womöglich noch mit stressiger Anfahrt, egal ob im Auto oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Natürlich steht nichts dagegen, mit eurem Kind viele unterschiedliche Gruppen bzw. Kurse zur Frühförderung zu besuchen. Allerdings solltet ihr euch dabei genau anschauen, was dem Baby auch wirklich Spaß macht – der Ernst des Lebens kommt noch früh genug, meint ihr nicht auch?
Zudem ist auch wichtig, was euch gefällt. Wenn ihr die Lehrmethoden oder die Gruppenleiter eigenartig findet oder mit den anderen Eltern nicht warm werdet, dann lasst es einfach! Wenn ihr euch zweimal in der Woche zur PEKiP-Gruppe zwingen müsst, seid ihr schlecht gelaunt, und das merkt euer Baby natürlich auch. Es hat bestimmt mehr davon, wenn ihr die paar Stunden einfach zusammen verbringt.
Natürlich ist es auch ganz grundlegend wichtig, wie der jeweilige Kurs oder das Krabbeltreffen in euren Wochenablauf passen. Steht ihr dabei nämlich ständig unter Stress und Zeitdruck, macht das weder euch noch eurem Baby Spaß. Auch hier ist es besser, einfach mal zuhause, im Park oder sonst wo miteinander Zeit zu verbringen und euch ganz auf das Baby zu konzentrieren. Denn ihr wisst ja: Zuwendung und Aufmerksamkeit sind immer noch die beste Förderung – da kommt auch der beste Babysprachkurs nicht mit!
Jedes Jahr werden in Deutschland um die 180.000 junge Frauen unter zwanzig Jahren schwanger, meist von einem ähnlich jungen Partner. Natürlich haben diese jungen Eltern viele Fragen rund um Schwangerschaft, und später um den Elternalltag. Um speziell solchen jungen oder sogar minderjährigen Eltern entgegenzukommen, gibt es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Internetportal Schwanger unter 20.
Das Informationsangebot wurde jetzt aufgestockt, und zwar um die zwei Themenschwerpunkte “Erste Zeit mit Kind” und “Elternalltag“. Darin werden Themen angesprochen, die zwar alle Eltern interessieren, die sehr jungen Eltern aber besonders belasten und vielleicht überfordern können. Das reicht von Informationen über die Vorsorgeuntersuchungen und grundlegende Babypflege bis hin zu Fragen der finanziellen und anderweitigen Unterstützung, etwa durch das Jugendamt.
Erfahrungsberichte erzählen vom Elternalltag, also etwa davon, wie sich die Beziehung zu den eigenen Eltern gestalten kann – die oft noch das Erziehungsrecht über die jungen Eltern haben. Konflikte sind da vorprogrammiert.
Zudem sind minderjährige Eltern noch nicht voll geschäftsfähig, dürfen also nicht selbstständig Verträge abschließen. Deswegen erhalten minderjährige Mütter einen gesetzlichen Amtsvormund, der ihr bei allen Angelegenheiten, die sie selbst noch nicht entscheiden darf, zur Seite steht. “Vormund” heißt hier aber nicht, dass die Entscheidungen von ihm getroffen werden. Auch über diese Amtsvormundschaft und die möglichen Alternativen informiert die BZgA auf ihrer Internetseite.
Die Ratschläge erstrecken sich auch auf das Gebiet der Partnerschaft, denn gerade eine ganz junge Beziehung wird durch Schwangerschaft und Geburt oft sehr belastet. Auf der Seite der BZgA finden junge Eltern auch hierzu viele Tipps.
Ärzte der Universität Leipzig beobachten das Hausbesuchsprogramm “Pro Kind”, das seit einigen Jahren läuft, und haben erkannt, dass frühe Hilfen für Risikofamilien das Risiko von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern effektiv senken können.
Im Rahmen dieses Programmes werden Frauen in Problemsituationen schon während der Schwangerschaft von Hebammen und/oder Sozialarbeitern begleitet, die ihnen bei Problemen schon frühzeitig helfen können. So kann vermieden werden, dass an sich kleinere Probleme eskalieren und die Eltern aus Verzweiflung oder Ratlosigkeit ihre Kinder vernachlässigen oder sie gar misshandeln. Das Programm “Pro Kind” gibt es nicht nur in Sachsen, sondern auch in Niedersachsen und Bremen.
Im Rahmen dieser Programm werden die Schwangeren beispielsweise über Unterstützungsmöglichkeiten informiert und ihnen werden die Fahrtkosten zu den Vorsorgeuntersuchungen bezahlt. Ausgewählte Teilnehmerinnen werden außerdem von Familienbegleiterinnen betreut, und zwar von der Schwangerschaft bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes.
Dass dieses Programm auch seelische Probleme von Kleinkindern verhindern oder aufdecken kann, betonte Professor Kaí von Kitzing von der Uni Leipzig jetzt beim “Weltkongress für seelische Gesundheit im frühen Kindesalter”. Dieses Problem ist nicht zu unterschätzen, immerhin leiden drei bis sechs Kinder unter Depressionen. Deshalb sei es wichtig, dass die Mitarbeiter in Pflege und Betreuung Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und im Bereiche der frühen Hilfen haben.
Die deutschen Kommunen fordern mehr Befugnisse, damit sie Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen können. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert laut einem Bericht im Ärzteblatt eine verbesserte Datenübermittlung zwischen den Behörden und für Ärzte eine Befreiung von der Schweigepflicht.
Die Zusammenarbeit den Behörden in verschiedenen Gemeinden und Städten kann ein wichtiges Instrument sein, damit sich betroffene Familien nicht einfach durch einen Umzug dem Jugendamt “entkommen” können. Wenn die Ämter besser zusammenarbeiten und die Daten effektiver weitergereicht und ausgetauscht werden können, kann eine bestimmte Familie auch bei Umzug, bei Arzt- oder bei Schulwechsel im Auge behalten werden.
Nachdem das Statistische Bundesamt erst vergangen Woche Zahlen veröffentlich hatte, nach denen 2009 über 30.000 Kinder und Jugendliche vom Jugendamt in Obhut genommen wurden, hat Familienministerin Kristina Schröder gesetzliche Änderungen gefordert, um Kinder besser zu schützen. Wie der Städte- und Gemeindebund ist auch Schröder dafür, die strenge ärztliche Schweigepflicht zu lockern. Das würde bedeuten, dass Ärzte in “begründeten Fällen” das Jugendamt informieren können, wenn sie in einer Familie Kindesmisshandlungen vermuten.
Stillende Mütter müssen nur auf die Lebensmittel verzichten, die ihnen nicht bekommen, oder die, deren Geschmack in der Muttermilch das Kind nicht mag. Bekannte Allergieauslöser müssen sie dagegen nicht meiden, meint das Netzwerk “Gesund ins Leben”.
Manche Mütter verzichten während der Stillzeit auf Lebensmittel wie Milchprodukte oder Eier, um das Allergierisiko für ihr Kind zu senken. Nach neuen Erkenntnissen kann so ein Verzicht aber nicht vor Allergien schützen, sondern vielmehr dazu beitragen, dass der Mutter und damit auch dem Kind wichtige Nährstoffe fehlen.
Zudem ist der vorsichtige Kontakt des Kindes mit kleinsten Mengen potenziell allergieauslösender Stoffe über die Muttermilch eine gute Möglichkeit für das Immunsystem, sich allmählich an die fremden Substanzen zu gewöhnen. Was das Risiko für Allergien jedoch zu erhöhen scheint, ist das Einführen von Beikost vor dem 5. Monat. Stillen beugt der Entstehung von Allergien vor, und zwar unabhängig davon, ob das Kind familiär vorbelastet ist oder nicht.
Das Einführen von Beikost bei gleichzeitigem Stillen kann also das Allergierisiko sinken, während das Kind gleichzeitig von der zusätzlichen Nährstoffzufuhr profitiert. Besonders wichtig ist dabei die Eisenzufuhr, die den Eisenspeicher wieder füllen kann, der bei Neugeborenen nur für etwa vier Monate reicht.
Das Netzwerk “Gesund ins Leben” wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gegründet.
Vermutlich kennen wir alle das Spiel “Engelchen flieg”. Dabei wird ein Kind an den Händen gefasst und vom Erwachsenen im Kreis herumgewirbelt. Das ist für den Wirbler je nach Größe es Kindes anstrengend, für die Kinder aber ist es meistens ein wildes Vergnügen, von dem man nie genug haben kann.
Da Vergnügen ist jetzt allerdings getrübt. Nimmt man nämlich ein Kind an den Händen hoch, wie man es ja bei “Engelchen flieg” auch macht, kann sich das Ellenbogengelenk des Kindes lockern. Bei Kindern bis zu vier Jahren passiert das noch sehr leicht.
Wird das Gelenk auseinandergezogen, rutscht das umgebende Gewebe sozusagen in den entstehenden Spalt hinein und wird dann eingeklemmt, wenn das Gelenk wieder an Ort und Stelle ist. Das ist natürlich sehr schmerzhaft, die Kinder können den Arm zudem kaum bewegen. Wenn das passiert ist, nehmen die Kleinen oft eine Schonhaltung ein, bei der sie den Arm vor den Körper an den Bauch legen, sagt Monika Lierhaus vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.
Wenn das Kind Lähmungserscheinungen zeigt, muss das unbedingt vom Arzt abgeklärt werden. Er kann das Gelenk schnell wieder in die richtige Lage bringen, danach lassen die Schmerzen innerhalb weniger Minuten nach.
Übrigens kann nicht nur “Engelchen flieg” für so eine Verletzung sorgen. Sie kommt auch oft vor, wenn ein Kind stolpert und hinfällt, während es an der Hand der Eltern geht. Die Eltern halten die Hand des Kindes reflexartig fest, so dass es beim Fall mit ganzem Gewicht am Ellenbogen zieht.
Vergangene Woche besuchte Kristina Köhler, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Kindertagesstätte in Brandenburg. “Wir brauchen mehr Männer als Erzieher”, forderte Köhler bei diesem Besuch. Die Ministerin betonte die wichtige Rolle, die die Anwesenheit von Männern bei der frühkindlichen Bildung spielt.
In Brandenburg rennt Köhler mit dieser Forderung natürlich offene Türen ein. Das Bundesland hat in einem Projekt Männer zu Erziehern ausgebildet, die vorher ganz andere Berufe hatten. Köhler sieht die Erzieherlaufbahn als geeignet, Männern neue Perspektiven im Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Gleichzeitig ist es für die Kinder wichtig, Männer in einer solchen Rolle zu sehen: “Gleichstellungspolitisch spielt die Präsenz von Männern in der frühkindlichen Bildung eine entscheidende Rolle. Zum einen im Hinblick auf Rollenzuweisungen: Wenn Mädchen und Jungen am Beispiel enger Bezugspersonen sehen, dass beide Geschlechter in der Erziehung ebenso gleichberechtigt vertreten sind wie in anderen Berufen, nehmen sie Rollen als wählbar wahr und weniger als vorgegeben.”, so Köhler.
Die Wirkung auf die Kinder lässt sich wahrscheinlich erst in einigen Jahren erkennen, für die Männer, die an diesem bisher einzigartigen Projekt teilgenommen haben, ist die Wirkung bisher positiv zu nennen: Alle davon haben nach der zweijährigen Ausbildung einen Arbeitsplatz gefunden.
Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass männliche Erzieher in Kindergärten oder Kitas oft auch mit Vorurteilen zu kämpfen haben. In vielen Blogs im Internet ist beispielsweise zu lesen, dass Eltern auf einen Erzieher misstrauisch reagieren und ihnen mehr oder weniger unverblümt pädophile Neigungen unterstellen.
Dies könnte einer der Gründe sein, der Männern auf Dauer die Tätigkeit als Erzieher madig macht, sogar wenn sie das geringe Ansehen und die schlechte Bezahlung auf sich nehmen. Das wäre schade, denn so könnten Kinder eine männliche Bezugsperson in ihrem Leben haben, die ihnen sonst vielleicht fehlt, und gleichzeitig sehen, dass die Geschlechter in ihrer Berufswahl nicht festzementiert sind.
— Nächste Seite »
|