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17. August 2009

Hübsche Bilder mit gefährlicher Wirkung

Abgelegt unter: Gesundheit, Außergewöhnliches — Alexandra @ 16:39

Junge Frauen lassen sich oft von Magazinen und anderen Medien beeinflussen, oft ganz unbewusst. Kann es sein, dass sie so, ohne es zu ahnen, das Leben ihres Kindes auf das Spiel setzen?

Rachel Moon vom Children’s National Medical Center in Washington (USA) befürchtet, dass junge Mütter sich die schönen Bilder aus Zeitschriften zum Vorbild nehmen können und die Schlafumgebung ihres Kindes so gestalten. Das Problem dabei: Die Bettchen auf den Bildern sehen zwar sehr hübsch und niedlich aus, sind aber gefährlich für die Kinder.

Die gezeigten Bettchen sind rüschig, die Kissen plüschig, das Baby liegt anrührend auf dem Bauch – das sind alles bekannte Risikofaktoren, die nach aktuellem Stand der Wissenschaft zum plötzlichen Kindstod beitragen können.

Rachel Moon bemängelt, dass die häufig gezeigten Bilder deutlich von dem abweichen, was von Fachleuten der Kindermedizin empfohlen wird. Sie wertete mit ihrem Team die Bilder zum Thema “Babyschlaf” in 24 Zeitschriften aus, die sich an Leserinnen zwischen 20 und 40 Jahren wenden.

Moon und ihre Kollegen stellten fest, dass ein Drittel der Kinder falsch lagen, und in zwei Dritteln der Bilder die Schlafumgebung so gestaltet ist, dass sie das Risiko für den plötzlichen Kindstod erhöhen kann.

Neben Nikotin-, Alkohol und Drogenkonsum der Mutter bzw. der Eltern gelten vor allem auch das Schlafen auf dem Bauch und eine zu hohe Temperatur als Risikofaktoren für den plötzlichen Kindstod. Nach neuestem Stand der Medizin sollten Kinder auf dem Rücken schlafen, lieber in Schlafsäcken als mit Bettdecken, auf einer nicht zu weichen Matratze und ohne Kopfkissen. Auch Überhitzung sollte vermieden werden, das Zimmer sollte also nicht zu warm sein, das Baby keine zu warme Babykleidung oder gar ein Mützchen tragen.
Seitdem diese Empfehlungen gemacht werden, hat sich die Zahl der Fälle von plötzlichem Kindstod drastisch verringert.

12. August 2009

Kein Baby vom toten Ehemann

Abgelegt unter: Außergewöhnliches, Aktuell — Alexandra @ 16:20

Eine 29-jährige Frau aus Mecklenburg-Vorpommern hat eine Klinik verklagt, weil die sich weigert, der Frau ihre befruchteten Eizellen zu geben. Das Krankenhaus ist drastisch im Unrecht, sollte man auf Anhieb meinen. So einfach scheint die Lage aber nicht zu sein.

Die besagten Eizellen wurden nämlich im März 2008 im Rahmen einer künstlichen Befruchtung mit dem Sperma des Ehemannes kombiniert und eingefroren. Der Mann ist aber in der Zwischenzeit bei einem Unfall ums Leben gekommen. Die Klinik weigerte sich die Eizellen herauszugeben, aus Angst gegen das Embryonenschutzgesetz zu verstoßen.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz stammt von 1991 und besagt, dass Eizellen nicht mit dem Sperma eines Mannes befruchtet werden dürfen, und auch nicht mit dem Sperma eines Toten. Wer an so einer Befruchtung mitwirkt oder einer Frau einen so entstandenen Embryo einsetzt, macht sich strafbar.

Bestimmt kann es einem seltsam vorkommen, wenn eine Witwe ein Kind von ihrem toten Mann austragen will. Dass sich die beiden für eine künstliche Befruchtung entschieden hatten, zeigt aber ganz deutlich dass BEIDE ein Kind wollten, und es sich vielleicht schon seit vielen Jahren wünschten. Eventuell sehnt sich die Frau auch danach, wenigstens ein Stückchen ihres Mannes weiterleben zu sehen. Auch das ist verständlich.

Man kann auch geteilter Meinung darüber sein, ob das ESG hier überhaupt greift: Immerhin war der Mann bei der Befruchtung noch am Leben, und zugestimmt hat er der Befruchtung auch.

Das Landesgericht Neubrandenburg jedenfalls hat heute in der ersten Verhandlung beschlossen, dass die Befruchtung noch nicht vollzogen war, das Krankenhaus die Eizellen der Frau also nicht herausgeben darf.