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11. Dezember 2009

Therapie bei Down-Syndrom?

Abgelegt unter: Allgemein, Gesundheit — Alexandra @ 11:33

Je älter Frauen bei einer Schwangerschaft sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Kind das Down-Syndrom hat. Mit diesem Begriff bezeichnet man eine ungewöhnliche Verteilung der Chromosomen, die die Erbinformationen tragen: Das Chromosom 21 liegt dabei dreimal vor. Daher wird die Krankheit oft auch Trisomie 21  genannt.

Die Bandbreite der typischen Merkmale beim Down-Syndrom ist groß. Manche Kinder sehen einfach nur ein bisschen anders aus (rundliches Gesicht, mandelförmige Augen), andere leiden unter mehr oder weniger schweren geistigen Behinderungen.

Manche Eltern entscheiden sich, wenn bei einer Untersuchung während der Schwangerschaft Hinweise auf eine Trisomie 21 gefunden werden, für eine Abtreibung. Sie fühlen sich einem Leben mit einem behinderten Kind nicht gewachsen.

Es gibt aber auf der ganzen Welt auch Fälle, in denen Menschen mit Down-Syndrom ihr Leben nicht nur selbständig meistern, sondern auch Berufe wie Schauspieler oder Lehrer ergreifen.

Natürlich versucht die Forschung trotzdem Methoden zu finden, um die Probleme der Krankheit für diejenigen der Betroffenen mildern, die nicht so glimpflich davongekommen sind. Bei Mäusen ist kalifornischen Wissenschaftlern das jetzt gelungen.

Den Tieren, die eine Krankheit hatten, die dem Down-Syndrom beim Menschen entspricht, wurde eine bestimmte Substanz verabreicht, die den Informationsaustausch zwischen den Nervenzellen unterstützt. Ihre Symptome verschwanden daraufhin.

Die Forscher hoffen, dass die Methode auf den Menschen übertragbar ist. Sie könnten so die vom Down-Syndrom verursachten geistigen Behinderungen vielleicht bekämpfen.

3. Dezember 2009

Väter und das Sorgerecht

Abgelegt unter: Recht — Alexandra @ 13:25

Das deutsche Sorgerecht ist knallhart: Sind die Eltern nicht verheiratet, hat der Vater nur wenig Chancen auf das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist.

Es ist rechtlich festgelegt, dass bei nichtehelichen Kindern das Sorgerecht (in der Rechtssprache: “die elterliche Sorge”) grundsätzlich bei der Mutter liegt. Wenn die Mutter es nicht will, hat der Vater also eigentlich keinerlei Mitspracherecht. Andersherum kann die Mutter den Vater aber auch nicht gegen seinen Willen dazu zwingen, am Leben des Kindes Anteil zu nehmen.

Unverheiratet Eltern eines gemeinsamen Kindes können nur dann beide die elterliche Sorge tragen, wenn sie beide eine Sorgeerklärung abgeben. Diese Erklärung ist sogar schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Legen die Eltern keine solche Erklärung ab, hat der Vater bei einer eventuellen Trennung ganz schlechte Karten: Unter Umständen darf der Mann das Kind dann zwar regelmäßig sehen, darf aber sonst bei nichts mitentscheiden, etwa bei der Schulwahl.

Bei ehelichen Kindern ist das gemeinsame Sorgerecht die Norm. Der Gesetzgeber benachteiligte die unverheirateten Paare mit folgender Rechtfertigung: “Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter zuzuordnen”.

Ein deutscher Vater klagt heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das deutsche Sorgerecht. Fachleute sehen seine Klage als chancenreich an, denn das deutsche Gesetz verstößt durchaus gegen das Diskriminierungsverbot, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben wurde.

Seine frühere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde zwar abgelehnt, aber das Gericht forderte auch eine Untersuchung der Grundlagen der Entscheidung des Gesetzgebers. Soll heißen: Das Bundesverfassungsgericht findet es auch nicht okay, wenn der Gesetzgeber einfach davon ausgeht, dass Lebenspartnerschaften von Haus aus minderwertiger sind als Ehen.

Wir sind ja mal gespannt, wie das ausgeht!

Update: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab dem Vater Recht. Die Bevorzugung der Mütter diskriminiere die Väter, die deutsche Regierung müsse diese Ungleichbehandlung abschaffen, so der Gerichtshof. Das deutsche Sorgerecht muss nun überarbeitet werden.