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Baby-Zeit Blog

31. Mai 2010

Mutterglück für 60-jährige Chinesin

Abgelegt unter: Schwangerschaft, Außergewöhnliches — Alexandra @ 09:40

Die indischen 70-jährigen “Weltrekordmütter” schlägt sie damit nicht, aber ein kleiner Rekord ist es trotzdem: Eine 60-jährige Chinesin hat letzte Woche Zwillinge bekommen und ist damit die älteste frischgebackene Mutter des Landes.

Die Frau, die in den Medien unter dem Pseudonym Cheng Lin bekannt ist, wurde in der 34. Schwangerschaftswoche mit einem Kaiserschnitt von zwei Mädchen entbunden. Die Mädchen entstanden durch eine erfolgreiche künstliche Befruchtung per In-vitro-Fertilisation (IVF).

Cheng Lin entschloss sich zu diesem eher ungewöhnlichen Schritt, da sie nicht über den Tod ihrer Tochter Tingting hinwegkam, die zusammen mit ihrem Ehemann im vergangenen Jahr im Alter von 28 Jahren bei einem Giftgasunfall ums Leben kam.

Während ihr Ehemann anfangs dagegen war, wurde Cheng Lin von Freunden und Verwandten zu einer künstlichen Befruchtung ermutigt. Nachdem die Frau ihren Ehemann überzeugt hatte, reiste das Paar nach Beijing und sprach mit einer ganzen Reihe von Spezialisten für künstliche Befruchtung. Die meisten davon hielten die Erfolgschancen für äußerst gering, und hatten auch wegen des Alters der Frau Bedenken.

Schließlich fand Cheng Lin aber einen Arzt und unterzog sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung. Im Oktober 2009 wurden ihr dann Embryonen eingesetzt und sie wurde mit Zwillingen schwanger. Nun ist sie also mit 60 Jahren noch einmal Mutter geworden.

Wie oft bei Mehrlingsschwangerschaften entschlossen sich auch Cheng Lins Ärzte zu einem Kaiserschnitt. Die zwei Mädchen sind nun auf der Intensivstation, in Brutkästen, und werden medizinisch überwacht. Ihr Zustand ist nach Angaben des Krankenhauses stabil.

Cheng Lin und ihr Mann sind zuversichtlich, dass sie trotz ihres Alters die Kinder aufziehen können. “Sie geben uns den Mut, weiterzuleben”, sagt Cheng Lin.

Natürlich ist der Wunsch verständlich, über die Trauer um die verlorene Tochter hinwegzukommen. Aber ist es der richtige Weg – unabhängig vom Alter -, einfach neue Kinder zu bekommen, quasi als Ersatz?

27. Mai 2010

Leihmutterkinder dürfen endlich zu ihren Eltern

Abgelegt unter: Außergewöhnliches — Alexandra @ 08:19

Wenn sich der Kinderwunsch nicht erfüllt, greifen manche Paare zu Maßnahmen, die in Deutschland illegal, im Ausland aber erlaubt sind: zum Beispiel engagieren sie eine Leihmutter. Bei uns ist das durch das ebenso umstrittene wie unzeitgemäße Embryonenschutzgesetz verboten. In anderen Ländern, beispielsweise in Indien, ist es jedoch möglich.

Ein verzweifeltes deutsches Paar hat deswegen eine indische Leihmutter engagiert, um das Kind des Paares auszutragen. Tatsächlich hat die Frau im Januar 2008 Zwillinge auf die Welt gebracht. Genetisch verwandt sind die Kinder mit den deutschen Eltern – das Sperma stammt von ihrem Vater. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch rechtlich mit ihren eigenen Eltern verwandt sind.

Das indische Gesetz geht davon aus, dass Kinder, die in einer bestehenden Ehe geboren werden, die Kinder des Ehemannes sind, außer einer der Ehepartner ficht das an. Das führte nun aber dazu, dass die Kinder nicht zu ihren eigentlichen Eltern nach Deutschland reisen durften. In einem Gerichtsverfahren im November 2009 wies das Verwaltungsgericht Berlin darauf hin, dass es sich der indischen “Vaterschaftsargumentation” anschließe. Das gelte auch dann, wenn der “Wunschvater” in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen sei. Die Urkunde könne in Deutschland nicht anerkannt werden, da sie deutschen Gesetzen widerspreche – schließlich ist bei uns die Leihmutterschaft verboten.

Nach einem lang gezogenen Hin und Her dürfen die Kinder nun aber doch endlich zu ihren Eltern. Der rechtliche “Kunstgriff”: Die Kinder erhalten Visa für die Einreise nach Deutschland, und dann können sie von ihren eigenen Eltern adoptiert werden.

Möglich wurde dies durch das Engagement indischer Behörden, die nach Möglichkeiten suchten, der Familie zu helfen. Die obersten Richter in Neu Delhi betonten jedoch, dass es eine “einmalige Aktion aus humanitären Gründen” handelt. Damit wollen sie vermutlich unterstreichen, dass die kein Präzedenzfall sei, und dass andere Eltern nicht mit einem ähnlichen Entgegenkommen rechnen dürfen.