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Kinder großzuziehen ist ein Knochenjob, das können Eltern nur bestätigen. Immer noch lastet die größere Last auf den Frauen, die oft Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen oder vielleicht gar alleinerziehend sind. Auch für Mütter, die in einer Beziehung leben, ist das Leben nicht immer unbedingt viel leichter. Um erschöpften Müttern eine Chance auf Erholung zu geben, gibt es die Mutter-Kind-Kuren.
Vor allem das Müttergenesungswerk (MGW) bemüht sich darum, Mütter und auch ihre Kinder gesund zu erhalten. Dafür gibt es zahlreiche Angebote für Kuren für Mütter, aber auch Mutter-Kind-Kuren.
Nun erhebt das MGW schwere Vorwürfe gegen die Krankenkassen: Sie sollen auf Kosten der Mütter sparen. Grund für den Vorwurf: Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen jeden dritten Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt. Auch im ersten Quartal 2010 sind die Mutter-Kind-Einrichtungen weniger ausgelastet als sonst.
Diese rückläufige Entwicklung steht einer erschreckenden Anzahl von Müttern gegenüber, die kurbedürftig sind. Schon 2007 hat das Bundesfamilienministerium bekannt gegeben, dass 2,1 Mio. Mütter eine Kur brauchen, und sogar Berichte der Krankenkassen selbst erwähnen die Überlastung der Eltern.
MGW-Geschäftsführerin Marianne Schilling beklagt, dass die Krankenkassen durch das verstärkte Ablehnen der Mutter-Kind-Kuren auf Kosten der Mütter sparen wollen. Sprecher von Krankenkassen weisen das allerdings von sich. Ihre Ablehnungsquoten seien in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Bei der TK handelt es sich beispielsweise laut eines Berichts der Ärztezeitung um 26 Prozent, bei der Barmer GEK um 30 Prozent.
Gründe für die Ablehnung seien etwa, dass die Frau keine “mutterspezifischen Belastungsstörungen” aufweise, eine Mutter-Kind-Kur nicht das Richtige sei, oder die Frau sogar zu krank für eine Kur sei. Manchmal seien die Anträge von den Ärzten auch nicht einwandfrei begründet.
Steht zu hoffen, dass diese Entwicklung nicht ein weitere Vorstoß ist, öffentliche Gelder auf Kosten von Müttern und Schwangeren zu sparen. Erst vor wenigen Wochen wurde ein Fall bekannt, bei dem einer arbeitslosen Schwangeren das Arbeitslosengeld I gestrichen wurde und sie so auch ihren Versicherungsschutz verloren hatte, nachdem ihr Arzt ihr ein Beschäftigungsverbot erteilt hat. Erst nach einem Widerspruch und massivem öffentlichen Druck wurde der Bescheid zurückgezogen – zumindest vorläufig.
Am Wochenende sind in der Uniklinik in Mainz, im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, zwei Säuglingen gestorben. Das Klinikum teilte mit, dass der Tod der Babys möglicherweise von einer Infusionslösung verursacht wurde, die eventuell mit Darmbakterien verunreinigt war.
Insgesamt wurden mit der verdächtigen Lösung elf Kinder behandelt. Die intravenöse Ernährung war bei ihnen nötig, weil sie entweder zu früh auf die Welt gekommen waren oder an schweren Erkrankungen litten. Die Babys waren und sind also alle besonders anfällig und verletzlich.
Der medizinische Vorstand der Klinik, Norbert Pfeiffer, teilte mit, dass auch bei fünf anderen Babys der Zustand kritisch sei. „Bei zwei von ihnen fürchten wir wirklich das Schlimmste“, wird Pfeiffer im Ärzteblatt zitiert.
Die Infusionslösung, von der als Todesursache ausgegangen wird, wurde im Klinikum für jedes Kind speziell zusammengestellt, aus verschiedenen Produkten unterschiedlicher Hersteller. Vermutlich wurden bei diesem Zusammenstellen die Lösungen mit Darmbakterien verunreinigt.
Nachdem die Verunreinigung festgestellt wurde, wurden die Infusionslösungen sofort entfernt und die Kinder mit Antibiotika behandelt. Für zwei von ihnen kam die Hilfe leider zu spät.
Darmbakterien kommen, wie der Name schon sagt, im Darm des Menschen vor. Dort sind sie vollkommen normal und harmlos. Geraten sie aber außerhalb des Darms in den Körper oder gar in die Blutbahn, können sie jedoch schwere Infekte auslösen und vor allem bei Säuglingen zu Hirnhautentzündungen und Sepsis führen.
Anfang August traf das Bundesverfassungsgericht eine nicht ganz unerwartete Entscheidung: Ab sofort muss gerichtlich geprüft werden, ob ein Vater das gemeinsame Sorgerecht für sein uneheliches Kind erhält. Bisher war ein jeder solcher Vorstoß des Vaters unmöglich, wenn die Mutter dagegen war. Nur die ausdrückliche Einwilligung der Mutter ermöglichte ein gemeinsames Sorgerecht.
Diese automatische Bevorzugung der Mutter verletzt laut des Bundesverfassungsgerichts das im Grundgesetz geschützte Elternrecht der Väter. Warum sollten Mütter auch automatisch mehr Recht auf ihre Kinder haben als die Väter?
Das Urteil wurde mehr als unterschiedlich begeistert aufgenommen. Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger beispielsweise freut sich über das Urteil, sie sieht sich in ihrem Bestreben bestärkt, die Rechte der Väter nicht-ehelicher Kinder deutlich zu verbessern: “Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können.”
Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter, Edith Schwab, ist weniger begeistert. Sie hält es für falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien. Das Urteil und vor allem die Pläne Leutheuser-Schnarrenbergers gingen an der Lebenswirklichkeit vieler Mütter vorbei, beispielsweise wenn das Kind aus einer flüchtigen Beziehung entstanden sei, die schon vor der Geburt wieder beendet wurde.
Wie genau eine gesetzliche Neuregelung aussehen wird, steht noch nicht fest. Entweder die Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht und müssen eventuelle Widersprüche vor Gericht durchsetzen, oder der Vater hat das Recht, seinen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht zumindest von einem Gericht prüfen zu lassen.
Wie man selbst zu dem Urteil steht, ist wahrscheinlich eine höchst persönliche Sache und davon abhängig, ob man selbst ledige Mutter oder lediger Vater ist, und wie das Verhältnis zum Partner bzw. dem anderen Elternteil ist. Eine pauschale Entscheidung, wie es “richtig” wäre, wird man kaum treffen können.
Um sein Kind, oder besser gesagt seine Fähigkeiten und seine geistige wie auch körperliche Entwicklung zu fördern, gibt es viele verschiedene Angebote, von der PEKiP-Gruppe über das Babyschwimmen und die Babymassage bis hin zu Babyyoga, Sprachkursen, Montessori-Krabbelgruppen und so weiter.
Um ihrem Kind auch ja keine Chance zu verbauen, melden manche Eltern sich und ihren Nachwuchs gleich bei mehreren Kursen an. Schließlich gilt auch bei der Frühförderung “Viel hilft viel”, oder nicht? Viele Experten bezweifeln aber die Wirkung dieser Angebote, ganz abgesehen davon, dass Babys auch schnell überfordert werden können. Schließlich sind ja sogar die Erwachsenen erschöpft und gebeutelt, wenn sie jeden Tag einen anderen Kurs besuchen müssen, womöglich noch mit stressiger Anfahrt, egal ob im Auto oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Natürlich steht nichts dagegen, mit eurem Kind viele unterschiedliche Gruppen bzw. Kurse zur Frühförderung zu besuchen. Allerdings solltet ihr euch dabei genau anschauen, was dem Baby auch wirklich Spaß macht – der Ernst des Lebens kommt noch früh genug, meint ihr nicht auch?
Zudem ist auch wichtig, was euch gefällt. Wenn ihr die Lehrmethoden oder die Gruppenleiter eigenartig findet oder mit den anderen Eltern nicht warm werdet, dann lasst es einfach! Wenn ihr euch zweimal in der Woche zur PEKiP-Gruppe zwingen müsst, seid ihr schlecht gelaunt, und das merkt euer Baby natürlich auch. Es hat bestimmt mehr davon, wenn ihr die paar Stunden einfach zusammen verbringt.
Natürlich ist es auch ganz grundlegend wichtig, wie der jeweilige Kurs oder das Krabbeltreffen in euren Wochenablauf passen. Steht ihr dabei nämlich ständig unter Stress und Zeitdruck, macht das weder euch noch eurem Baby Spaß. Auch hier ist es besser, einfach mal zuhause, im Park oder sonst wo miteinander Zeit zu verbringen und euch ganz auf das Baby zu konzentrieren. Denn ihr wisst ja: Zuwendung und Aufmerksamkeit sind immer noch die beste Förderung – da kommt auch der beste Babysprachkurs nicht mit!
Jedes Jahr werden in Deutschland um die 180.000 junge Frauen unter zwanzig Jahren schwanger, meist von einem ähnlich jungen Partner. Natürlich haben diese jungen Eltern viele Fragen rund um Schwangerschaft, und später um den Elternalltag. Um speziell solchen jungen oder sogar minderjährigen Eltern entgegenzukommen, gibt es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Internetportal Schwanger unter 20.
Das Informationsangebot wurde jetzt aufgestockt, und zwar um die zwei Themenschwerpunkte “Erste Zeit mit Kind” und “Elternalltag“. Darin werden Themen angesprochen, die zwar alle Eltern interessieren, die sehr jungen Eltern aber besonders belasten und vielleicht überfordern können. Das reicht von Informationen über die Vorsorgeuntersuchungen und grundlegende Babypflege bis hin zu Fragen der finanziellen und anderweitigen Unterstützung, etwa durch das Jugendamt.
Erfahrungsberichte erzählen vom Elternalltag, also etwa davon, wie sich die Beziehung zu den eigenen Eltern gestalten kann – die oft noch das Erziehungsrecht über die jungen Eltern haben. Konflikte sind da vorprogrammiert.
Zudem sind minderjährige Eltern noch nicht voll geschäftsfähig, dürfen also nicht selbstständig Verträge abschließen. Deswegen erhalten minderjährige Mütter einen gesetzlichen Amtsvormund, der ihr bei allen Angelegenheiten, die sie selbst noch nicht entscheiden darf, zur Seite steht. “Vormund” heißt hier aber nicht, dass die Entscheidungen von ihm getroffen werden. Auch über diese Amtsvormundschaft und die möglichen Alternativen informiert die BZgA auf ihrer Internetseite.
Die Ratschläge erstrecken sich auch auf das Gebiet der Partnerschaft, denn gerade eine ganz junge Beziehung wird durch Schwangerschaft und Geburt oft sehr belastet. Auf der Seite der BZgA finden junge Eltern auch hierzu viele Tipps.
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