|
|
Bei dem Stichwort “Kinderkrankheiten” denken die allermeisten Menschen zuerst und vor allem an Windpocken, Masern, Mumps, vielleicht auch noch an die Röteln. Natürlich gibt es noch viele andere Krankheiten, die die Gesundheit und das Leben von Kindern bedrohen, wie etwa Keuchhusten oder Infektionen mit Meningokokken oder dem Rota-Virus.
Es gibt aber auch einige Krankheiten, die fast in Vergessenheit gelangt sind, die man, wenn überhaupt, nur aus Romanen oder alten Filmen. Dazu gehören beispielsweise Scharlach und Diphtherie, und auch die Kinderlähmung, auch als Polio bekannt. Was diese Krankheiten auch heute noch so gefährlich macht: Die Vorstellung, dass die moderne Medizin sie besiegt hat. Viele Krankheiten können heute mit Medikamenten gut behandelt werden, anderen kann man mit Impfungen problemlos vorbeugen.
In Sicherheit wiegen darf man sich deswegen aber nicht: Wie die Zeit berichtet, wütet gerade eine Polio-Epidemie in der Republik Kongo und in der Demokratischen Republik Kongo, Hunderte Menschen sind schon gestorben. In dem Artikel wird das auf unkonsequent durchgesetzte Impfprogramme und Geldmangel zurückgeführt.
Perfide an der Polio ist vor allem auch, dass nicht jeder Infizierte auch erkennbar krank ist. Solche Personen können dann zahllose andere ungeimpfte Menschen anstecken, so dass die Krankheit sich schnell verbreiten kann.
Genau das ist auch einer der Punkte, der Impfexperten bei uns Sorgen macht: Da viele Krankheiten als “ausgerottet” angesehen werden, sinkt die Angst, sich damit anzustecken, die Impfungen werden als überflüssig betrachtet. Wird jemand tatsächlich mit der Krankheit infiziert, kann er auch andere anstecken, und während er selbst das vielleicht überlebt oder von der Krankheit vielleicht gar nichts erst merkt, können andere, vielleicht immunschwache Menschen, daran sterben.
Wenn das Kind übellaunig und weinerlich ist, sich immer wieder ans Ohr fasst und auch vorzugsweise bei Schlafen auf einer Seite liegt, dann wissen Eltern meist schon, was los ist: eine Mittelohrentzündung, die starke Ohrenschmerzen verursacht.
Die Mittelohrentzündung ist die häufigste bakterielle Infektion bei Kindern, noch vor Durchfall- und Atemwegserkrankungen. Häufig werden auch Antibiotika verordnet, um diese bakterielle Infektion unter Kontrolle zu bekommen. In den letzten Jahren ist der Antibiotikaeinsatz jedoch in die Kritik gekommen, da das “leichtfertige” Verschreiben von Antibiotika zunehmend zu Resistenzen führt, also dazu, dass sich die Krankheitserreger an die Medikamente “gewöhnen und diese ihre Wirkung verlieren.
Stattdessen wurde das “watchful waiting” propagiert, bei dem die Kinder mit abschwellenden Nasentropfen oder Nasensprays und Schmerzmitteln behandelt wurden; nur bei schwereren Verläufen, bzw. wenn es nach wenigen Tagen nicht zu einer Besserung kam, wurde ein Antibiotikum verordnet.
Mediziner der Universität Turku (Finnland) führten nun eine Studie durch, mit der sie herausfinden wollten, wie hilfreich Antibiotika bei einer Mittelohrentzündung wirklich sind. Dafür behandelten sie Kinder im Alter von sechs bis 35 Monate sofort mit Antibiotika, wenn bestimmte, vorher festgesetzte Kriterien erfüllt waren, etwa ein vorgewölbtes Trommelfell oder Flüssigkeit hinter dem Trommelfell. Die Behandlung mit Antibiotika war bei dieser Studie mehr als doppelt so oft effektiv wie eine Placebo-Behandlung, und zwar schon nach drei Tagen.
Trotzdem fordern die Forscher, die Antibiotika noch besser zu untersuchen und sie noch gezielter einzusetzen. Denn auch die Nebenwirkungen der antibiotischen Mittel waren beträchtlich: Fast 50 Prozent der Kinder bekamen wegen der Medikamente Durchfall, über acht Prozent der Kinder entwickelten ein Ekzem.
In Berlin beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat mit der Präimplantationsdiagnostik (PID). Anlass für die aktuelle Sitzung ist das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Juli letzten Jahres, nach dem die PID nicht mehr verboten ist.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Genuntersuchungen vorgenommen werden, um schwere Schädigungen auszuschließen, die dem aus der befruchteten Eizelle bzw. aus dem Embryo möglicherweise entstehenden Kindes drohen würden.
Allerdings gibt es noch kein Gesetz, dass die Handhabung der Präimplantationsdiagnostik regelt. Der Bundestag will aber noch in diesem Frühling die Lage anpacken und ein solches Gesetz erlassen, oder zumindest den Prozess starten. Um die Gesetzesfindung zu unterstützen, hat der Deutsche Ethikrat ausländische Experten für Ethik und für Fortpflanzungsmedizin eingeladen. Sie sollen darüber berichten, wie das Thema PID bei ihnen gehandhabt wird.
Besonders interessant für die deutschen Gesetzgeber ist dabei natürlich, wie die PIF gesetzlich geregelt werden soll – soll man eine Liste mit Krankheiten anlegen, auf die geprüft werden darf? Soll jeder einzelne Fall individuell von einer Kommission geprüft werden?
Laut einem Bericht der Zeit scheinen aber die deutschen Politiker, und noch nicht einmal die Ethikräte, nicht allen Informationen aufgeschlossen gegenüberzustehen: ” Doch in der Bundesrepublik, diesen Eindruck mussten die drei Gäste aus Großbritannien, Frankreich und Belgien mit nach Hause nehmen, dient das ethische Nachdenken vor allem der Ethik selbst – nicht der Beratung der parlamentarischen Demokratie oder gar dem Menschen.”
Kein Wunder – vermutlich sind sie nicht wirklich von der Gefahr betroffen, sich Embryonen einpflanzen zu lassen, die zum Tod noch während der Schwangerschaft verurteilt sein.
Und “Ethikrat” bedeutet auch nicht “Rat des Mitgefühls und des gesunden Menschenverstands”.
Ab 2012 soll das Kinderschutzgesetz, das Bundesfamilienministerin Kristina Schröder Mitte Dezember in Berlin vorgestellt hat, in Kraft treten. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist, dass vermehrt Familienhebammen eingesetzt werden sollen, die sich nicht nur um medizinische Aspekte kümmern, sondern auch die Beziehung der Eltern zum Kind beobachten sollen. Vollkommen unklar ist allerdings noch die Finanzierung dieses Heeres von Familienhebammen.
Hauptamtliche Mitarbeiter bei Einrichtungen der Jugendhilfe sollen in Zukunft erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen, damit keine wegen Sexualstraftaten verurteilten Mitarbeiter eingestellt werden.
Eine der weiteren Maßnahmen, die Kindesmisshandlungen vermeiden oder aufdecken soll: Ärzte und Psychologen sollen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, so dass sie sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung an das Jugendamt wenden können.
Es mangelt allerdings nicht an Kritik am geplanten Gesetz: Die FDP-Bundestagsfraktion weist darauf hin, dass die Jugendämter schon jetzt überlastet sind, weil sie zu wenig Personal haben. Die Linksfraktion hält den “Grundansatz” falsch, dass man Kinder nur durch verstärkte Kontrollen schützen will. Der Deutschen Kinderhilfe geht das Gesetz nicht weit genug, und auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat den Entwurf des neuen Kinderschutzgesetzes als “halbherzig” bezeichnet.
Sie fordern, dass Ärzte sich auch “bei vagem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung” mit anderen Ärzten austauschen können. Nur so sei ein vager Verdacht zu entkräften oder zu erhärten, schreibt das Ärzteblatt.
|