Neue Sorgerecht-Hoffnung für Väter
Anfang August traf das Bundesverfassungsgericht eine nicht ganz unerwartete Entscheidung: Ab sofort muss gerichtlich geprüft werden, ob ein Vater das gemeinsame Sorgerecht für sein uneheliches Kind erhält. Bisher war ein jeder solcher Vorstoß des Vaters unmöglich, wenn die Mutter dagegen war. Nur die ausdrückliche Einwilligung der Mutter ermöglichte ein gemeinsames Sorgerecht.
Diese automatische Bevorzugung der Mutter verletzt laut des Bundesverfassungsgerichts das im Grundgesetz geschützte Elternrecht der Väter. Warum sollten Mütter auch automatisch mehr Recht auf ihre Kinder haben als die Väter?
Das Urteil wurde mehr als unterschiedlich begeistert aufgenommen. Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger beispielsweise freut sich über das Urteil, sie sieht sich in ihrem Bestreben bestärkt, die Rechte der Väter nicht-ehelicher Kinder deutlich zu verbessern: “Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können.”
Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter, Edith Schwab, ist weniger begeistert. Sie hält es für falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien. Das Urteil und vor allem die Pläne Leutheuser-Schnarrenbergers gingen an der Lebenswirklichkeit vieler Mütter vorbei, beispielsweise wenn das Kind aus einer flüchtigen Beziehung entstanden sei, die schon vor der Geburt wieder beendet wurde.
Wie genau eine gesetzliche Neuregelung aussehen wird, steht noch nicht fest. Entweder die Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht und müssen eventuelle Widersprüche vor Gericht durchsetzen, oder der Vater hat das Recht, seinen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht zumindest von einem Gericht prüfen zu lassen.
Wie man selbst zu dem Urteil steht, ist wahrscheinlich eine höchst persönliche Sache und davon abhängig, ob man selbst ledige Mutter oder lediger Vater ist, und wie das Verhältnis zum Partner bzw. dem anderen Elternteil ist. Eine pauschale Entscheidung, wie es “richtig” wäre, wird man kaum treffen können.

Mh…Finde, auch als ledige Mutter kann man für die Rechte der Väter einstehen…ich möchte schließlich nicht aus falschen Gründen bevorzugt behandelt werden! Und unverantwortungsvolle Eltern, Vater wie Mutter, haben vor Gericht ohnehin keine große Chance auf das Sorgerecht. Insofern finde ich das Urteil nur zu begrüßen.
Kommentar von Ninanka — 26. Oktober 2010 @ 16:17
woher soll das Gericht bitte Wissen,ob jemand unfähig ist,wenn jemand gut reden kann???? Sorgerecht hat nur mit entscheidungen zu tun,nicht mit dem Umgang…
ich habe nämlich jetzt das Problem,dass mein Ex Freund,von dem ich mich vor der Geburt noch getrennt habe,das Sorgerecht beantragt,bisher waren ihm alle entscheidungen egal und nun hab ich einmal nicht so gemacht,wie er wollte und schon beantragt er das Sorgerecht… aber wie kann man das Gericht davon überzeugen??? wenn er doch gut reden kann und in mein Augen ein notorischer Lügner ist???
Kommentar von Anja — 19. Januar 2011 @ 19:30