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3. Dezember 2009

Väter und das Sorgerecht

Abgelegt unter: Recht — Alexandra @ 13:25

Das deutsche Sorgerecht ist knallhart: Sind die Eltern nicht verheiratet, hat der Vater nur wenig Chancen auf das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist.

Es ist rechtlich festgelegt, dass bei nichtehelichen Kindern das Sorgerecht (in der Rechtssprache: “die elterliche Sorge”) grundsätzlich bei der Mutter liegt. Wenn die Mutter es nicht will, hat der Vater also eigentlich keinerlei Mitspracherecht. Andersherum kann die Mutter den Vater aber auch nicht gegen seinen Willen dazu zwingen, am Leben des Kindes Anteil zu nehmen.

Unverheiratet Eltern eines gemeinsamen Kindes können nur dann beide die elterliche Sorge tragen, wenn sie beide eine Sorgeerklärung abgeben. Diese Erklärung ist sogar schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Legen die Eltern keine solche Erklärung ab, hat der Vater bei einer eventuellen Trennung ganz schlechte Karten: Unter Umständen darf der Mann das Kind dann zwar regelmäßig sehen, darf aber sonst bei nichts mitentscheiden, etwa bei der Schulwahl.

Bei ehelichen Kindern ist das gemeinsame Sorgerecht die Norm. Der Gesetzgeber benachteiligte die unverheirateten Paare mit folgender Rechtfertigung: “Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter zuzuordnen”.

Ein deutscher Vater klagt heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das deutsche Sorgerecht. Fachleute sehen seine Klage als chancenreich an, denn das deutsche Gesetz verstößt durchaus gegen das Diskriminierungsverbot, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben wurde.

Seine frühere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde zwar abgelehnt, aber das Gericht forderte auch eine Untersuchung der Grundlagen der Entscheidung des Gesetzgebers. Soll heißen: Das Bundesverfassungsgericht findet es auch nicht okay, wenn der Gesetzgeber einfach davon ausgeht, dass Lebenspartnerschaften von Haus aus minderwertiger sind als Ehen.

Wir sind ja mal gespannt, wie das ausgeht!

Update: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab dem Vater Recht. Die Bevorzugung der Mütter diskriminiere die Väter, die deutsche Regierung müsse diese Ungleichbehandlung abschaffen, so der Gerichtshof. Das deutsche Sorgerecht muss nun überarbeitet werden.

20. Januar 2009

Keine Torte für “Adolf Hitler”

Abgelegt unter: Recht — Melanie @ 13:39

Pepsi-Carola. Ninja-Alice. Pumuckl.

Dies sind noch harmlose Beispiele für Vornamen, die Eltern Ihren Kindern tatsächlich antun. Ganz im Gegensatz zu einem Fall, über den zur Zeit in den USA heftig diskutiert wird.

Ein Ehepaar, dass sich offenkundig zu den Mitgliedern der Aryan Nation zählt und ohne jeglichen Scham auch mal vor der Nazi-Flagge posiert, hat sein drittes Kind auf die Welt gebracht. Adolf Hitler. So der Vorname des Nachwuchses. An die Medien geriet die Story, weil sich eine Konditorin, die mit dem Geburtstagskuchen des Kleinen beauftragt wurde, sich weigerte den Schriftzug “Happy Birthday Adolf Hitler” auf dem Kuchen zu platzieren.

Die Nation ist geschockt. Darf man sein Kind wirklich Adolf Hitler nennen? Hierzulande keine Frage. Aber in den USA wird in Sachen Namensrecht keinesfalls so streng gehandelt, was der Grund dafür ist, dass diese Eltern wohl kaum eine Strafe deswegen zu erwarten haben. Viele amerikanische Bürger ärgert es jedoch, dass sie genau die Rechte für sich in Anspruch nehmen wollen, die sie anderen offensichtlich nicht zugestehen!

Die Kinder wurde den Eltern laut Berichten aus anderen Gründen, die gegen das Kindeswohl sprechen, weggenommen.

Freiheit hat eben in jeder menschlichen Gesellschaft irgendwo auch Grenzen. Leider wird es immer einige geben, die beim Versuch Ihre eigene Freiheit auszuleben, die gesellschaftlichen Grenzen überschreiten oder wie im vorliegenden Fall Ihre persönliche Freiheit sogar auf dem Rücken der Kinder austragen.

10. Juli 2008

Wahlrecht für Kinder

Abgelegt unter: Recht — Melanie @ 14:22

Sollen Kinder schon von Geburt an das Wahlrecht bekommen? Diese Frage ist nicht nur aktuell ein Thema, sondern wird schon seit über 30 jahren diskutiert. Man überlegt, der Generation, die wohl am längsten von den Entscheidungen der Politik betroffen sein wird, ein stärkeres Mitspracherecht zu geben.

 

Der derzeitige Stand unserer Gesetztes, lässt es nicht zu, dass Kinder bzw. Jugendliche unter 18 Jahren an der Wahl teilnehmen dürfen. Dabei müssten die Interessen von Jugendlichen und Kinder viel mehr in der Politik berücksichtigt werden, damit auch unsere jungen Mitmenschen sich hier in Deutschland ernst genommen und respektiert fühlen. Hätte die jüngere Generation ebenfalls ein Mitspracherecht, wären das rund 14 Millionen Wahlberechtigte mehr. Wäre die Wahl einer Partei nun ebenfalls von den Kindern unseres Landes abhängig, dann müssten sich die Damen und Herren unserer Regierung auch endlich mal darum bemühen, positive Veränderungen für Kinder in Ihr Wahlprogramm mit aufzunehmen. Parteien müssen nun mal gewählt werden und das kommt nicht von irgendwo.

 

Inzwischen rückt diese Entscheidung immer näher, was nun getan wird. Schließlich gibt es immer weniger Ehepaare, die  Kinder bekommen und unsere Gesellschaft altert stetig. Was nicht als letztes mit der Tatsache zu tun hat, das eine damals relativ gut verdienende Familie aus dem Mittelstand nun zum armen Teil der Gesellschaft gezählt wird.

 

Sollte es zu dieser neuen Regelung komme, dann wird es zunächst so aussehen, dass Eltern für Ihre Kinder wählen dürfen. Wenn das Kind sich reif dafür fühlt, selbst an einer Wahl teilzunehmen, kann es sich in einer Wahlliste eintragen, womit das Wahlrecht direkt von Eltern auf Kind übertragen wird.

 

Ob es nun zu diesem Gesetzesentschluss kommen wird, weiß man nicht. Die Chancen dafür stehen eher schlecht. Schon im Juni 2005 wurde ein ähnlicher Vorschlag im Bundestag verkündet und aus dem Grund, Eltern würden dann sowieso das wählen, was sie selbst für richtig halten, wurde der Antrag abgelehnt. Ich persönlich finde die Vorstellung schön, dass auch Kinder ein Recht bekommen sollen, bei Entscheidungen für ihre Zukunft mitzubestimmen.

 

Allerdings glaube ich, dass nur sehr wenige Eltern sich daran halten werden, ihre Kinder wirklich selbst bestimmen zu lassen. Eltern haben immer einen gewissen Einfluss auf Ihre Kinder. Mama und Papa sind Vorbilder! Also, so toll es auch klingen mag, dass jeder seinem Kind die Entscheidung selbst überlässt, glaube ich nicht, dass dies wirklich so umgesetzt wird.

 

Was haltet ihr davon? Sollten Kinder wirklich ein Wahlrecht bekommen, bzw. so lange ihre Eltern wählen lassen, bis sie sich selbst reif genug dafür fühlen?

5. Dezember 2007

Vaterschaftstest - Mehr Rechte für Männer

Abgelegt unter: Recht — Melanie @ 10:38

Er wird mittlerweile sehr oft in Anspruch genommen und das nicht nur in Talk-Shows. Jaja, was wäre, wenn wir heute nicht so etwas wie einen Vaterschaftstest hätten. Heutzutage kommt es doch sehr oft vor, dass Frauen gar nicht wissen, wer der Vater Ihres Kindes ist. Ich bin schwanger, ist der Vater? Es könnte der, der, aber auch der sein und der Nachbar ist auch nicht ganz auszuschließen.

So furchtbar das auch klingt - für viele Frauen ist dies die Realität. Statistisch gesehen ist jeder zehnte Mann, nicht der biologische Vater seines Kindes, was bedeutet, das jeder zehnte Mann, ob er nun darüber bescheid weiß oder nicht, nicht der Erzeuger des Kindes ist, das er wie sein eigenes ins Herz geschlossen hat.

Die Vaterschaft lässt sich jedoch heutzutage ganz einfach ermitteln. Nämlich durch den so genannten Vaterschaftstest. Für diesen Test der wohl das ganze Leben verändert, braucht man nur die DNS des Vater, sowie des Kindes, die dann aus einer Speichelprobe entnommen wird. Mit der Polymerase-Kettenreaktion, ein spezielles Verfahren, kann dann die DNA vervielfältigt werden. So kann man erkennen, ob die Grundbausteine der DNA vom Kind mit dem des Vaters übereinstimmen.

Vaterschaftstest konnten noch bis vor kurzem nur mit dem Einverständnis der Mutter vorgenommen und nur in einem Gericht in Auftrag gegeben werden. Hatte ein Vater Zweifel an seiner Vaterschaft, konnte er also nicht heimlich einen Vaterschaftstest machen, denn dieser hatte vor Gericht wegen Unterhaltszahlungen keine Wirksamkeit und wurde nicht anerkannt.

Mittlerweile hat jedoch die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der beinhaltet, das Männern das Recht eingeräumt werden soll, die Untersuchung zur Klärung der Vaterschaft durchzusetzen. Die Feststellung der Vaterschaft wird somit erleichtert.

Doch für einen Vaterschaftstest muss man ganz schön tief ins Portemonaie greifen. Die Kosten für diesen erleichternden Test liegen je nach Anbieter zwischen 130 und 600 Euro. Doch nicht immer ist der Teuerste auch der Sicherste. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden die Kosten jedoch ebenfalls nicht übernommen. Der Antragssteller, der wohl eher der Vater sein dürfte ist dazu verpflichtet, die gesamten Kosten für den Test zu übernehmen. Und auch, wenn sich herausstellt, dass der Mann nicht der Vater ist, hat dieser kein Recht auf Ersatzanspruch gegenüber der Kindesmutter.

Jaja, die Männer haben es schon nicht so leicht…

26. Februar 2007

Sollten Homosexuelle Paare Kinder adoptieren dürfen?

Abgelegt unter: Recht — Melanie @ 17:33

Es gibt so viele Kinder auf der Welt, die kein zu Hause haben und früher oder später im Waisenhaus landen. Teilweise wurden Sie schon als Baby zur Adoption frei gegeben oder in der Babyklappe abgesetzt. Manche sogar in solch verwahrlosten oder heruntergekommenen Familien gefunden, dass Sie vom Jugendamt aus der Misere gerettet wurden. Ein paar von Ihnen haben das Glück, sofort adoptiert zu werden und erst gar nicht lange irgendwo in Obhut zu bleiben, andere aber kommen ins Waisenhaus und hoffen Tag für Tag auf ein nettes Pärchen, dass Sie mit zu sich nach Hause nimmt und Ihnen eine Familie beschert.
 

Leider werden den homosexuellen Paaren beim Thema Adoption oftmals Steine in den Weg gelegt, weil es heißt, dass die Entwicklung des Kindes dadurch geschädigt würde. Dem Kind würde immer der Einfluss der männlichen oder weiblichen Seite fehlen.
 

Ja, und was ist mit Müttern oder Vätern, die alleinerziehend sind? Diesen Elternteilen wird doch die Vormundschaft auch nicht entzogen, nur weil der Mann oder die Frau sie oder Ihn verlassen hat oder vielleicht sogar verstorben ist. Und der Aspekt, was die Integration des Kindes betrifft, dass es vielleicht von Mitschülern oder Passanten schief angeschaut wird, weil es homosexuelle Eltern hat, ist ebenfalls kein Grund, diesen Paaren keine Adoption zu gewähren, denn ein Kind kann selten den Hänseleien von Mitschülern entgehen. Gründe dafür können genauso gut Übergewicht, Behinderung oder Armut sein. Meist müssen homosexuelle Paare die Adoption so regeln, dass nur ein Partner die Adoption übernimmt. Das ist allerdings ein schwerer Kampf und man hat zum Schluß noch nicht mal das, was man eigentlich möchte – dass beide als Eltern eingetragen sind, wenn das Kind schon nicht das eigene Fleisch und Blut ist.
 

Warum wird es den schwulen und lesbischen Paaren so schwer gemacht? Wie viele Kinder leben in Familien, in denen Sie keine gute Erziehung genießen können, geschlagen werden oder nichts zu essen bekommen und es vergehen Wochen und Monate bis dagegen etwas gemacht wird?
 

Warum soll es Kindern bei homosexuellen Paaren schwerer ergehen, als in anderen Familien? Schwul oder lesbisch zu sein ist keine Krankheit, wo man befürchten müsste, dass die Kinder sich anstecken und die Entwicklung oder Einstellung des Kindes wird damit in keinster Weise negativ beeinflusst. Ganz im Gegenteil, die Kinder lernen mit Ihrer Situation umzugehen und stärken damit Ihr Selbstbewusstsein und Ihre Einstellung zum Leben. Kinder, die von Anfang an mit der Situation, dass sie zwei Mamas oder zwei Papas haben, klarkommen müssen, haben weniger Vorurteile gegenüber anderen und die Vorurteile sind doch die, die unser Leben manchmal so schwer machen… 

22. Februar 2007

Heimlicher Vaterschaftstest? - Von wegen…

Abgelegt unter: Recht — Melanie @ 11:58

Es gibt viele Männer, die sich gar nicht wirklich sicher sind, ob Sie der Vater Ihres Kindes sind oder nicht. Sei es, weil die Frau nicht immer die Treuste war oder weil es bei der letzten Bekanntschaft in der Disco vor 1 Jahr bei einem One-Night-Stand geblieben ist und die Frau behauptet, Sie hätten Ihr einen Braten in den Ofen geschoben.
 

Wie auch immer, die Männer sind in solchen Fällen immer die Dummen und das Portemonnaie wird dünner und dünner. Damit endlich Gewissheit herrscht, gibt es den so genannten Vaterschaftstest, mit dem sich die Vaterschaft bis auf eine minimale Fehlerquote eindeutig bestimmen lässt. Wirklich billig ist der Test nicht, man muss schon ca. 200-280€ dafür springen lassen, aber das ist doch deutlich weniger, als die monatliche Unterhaltszahlung für ein Kind, von dem man nicht der Vater ist, oder?
Wie statistische Angaben verdeutlichen, lohnt es sich richtig, solch einen Test durchzuführen und sich den ca. 30 000 Leidensgenossen anzuschließen, die pro Jahr den DNA-Test machen lassen. Denn etwa 10 Prozent aller Kinder sind nicht vom vermeintlichen Vater.
 

Das Problem ist aber eigentlich, dass der Mann als Vater gilt, der die Vaterschaft offiziell anerkannt hat. Dies geschieht bei einem Notar oder beim Jungendamt. Wenn die Mutter dem zustimmt, ist der Mann der Vater, ein biologischer Nachweis steht hier außen vor. Sollte man im Nachhinein irgendwelche Zweifel haben, geht der ganze Akt erst richtig los, denn: Einmal Vater (nicht) immer Vater. Einen heimlichen Test kann man sich da gleich mal abschminken, denn dann kommt einem das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes in die Quere. Es greift also das Persönlichkeitsrecht Ihres Kindes - oder nicht Kindes - an. Aus diesem Grund ist das Testergebnis vor Gericht nicht verwertbar und so, wenn es jetzt mal nur ums Finanzielle geht - hinfällig.
 

Vor kurzem hat man in Erwägung gezogen, das Gesetz zu ändern und den Männern mit mehr Fairness gegenüber zu treten, welche sich aber am 13.02.2007 wieder erübrigte. Der Gesetzgeber hat nun die Aufgabe, bis Ende März 2008 einen Weg zu eröffnen, die Sache mit dem Vaterschaftstest etwas zu erleichtern. Immerhin haben die werten Herrschaften unserer Regierung nun ein ganzes Jahr Zeit sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Hoffen wir, dass Sie Ihre Gehirnzellen jetzt mal so richtig schwitzen lassen und Ihnen etwas Sinnvolles zu diesem Thema einfällt. Man weiß ja selbst noch von früher wie das ist: Ich hab meine Hausaufgaben auch erst immer kurz vor knapp erledigt. ;-)
  

Jedenfalls gibt es noch zu sagen, dass Männer, die erfahren, dass Sie nicht der biologische Vater sind, meinen Respekt verdient haben, wenn Sie das Kind trotzdem so behandeln wie Ihr Eigenes und es auch so lieben können…