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Baby-Zeit Blog

30. August 2010

Sparen die Kassen auf Kosten der Mütter?

Abgelegt unter: Finanzen / Geld — Alexandra @ 09:28

Kinder großzuziehen ist ein Knochenjob, das können Eltern nur bestätigen. Immer noch lastet die größere Last auf den Frauen, die oft Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen oder vielleicht gar alleinerziehend sind. Auch für Mütter, die in einer Beziehung leben, ist das Leben nicht immer unbedingt viel leichter. Um erschöpften Müttern eine Chance auf Erholung zu geben, gibt es die Mutter-Kind-Kuren.

Vor allem das Müttergenesungswerk (MGW) bemüht sich darum, Mütter und auch ihre Kinder gesund zu erhalten. Dafür gibt es zahlreiche Angebote für Kuren für Mütter, aber auch  Mutter-Kind-Kuren.

Nun erhebt das MGW schwere Vorwürfe gegen die Krankenkassen: Sie sollen auf Kosten der Mütter sparen. Grund für den Vorwurf: Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen jeden dritten Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt. Auch im ersten Quartal 2010 sind die Mutter-Kind-Einrichtungen weniger ausgelastet als sonst.

Diese rückläufige Entwicklung steht einer erschreckenden Anzahl von Müttern gegenüber, die kurbedürftig sind. Schon 2007 hat das Bundesfamilienministerium bekannt gegeben, dass 2,1 Mio. Mütter eine Kur brauchen, und sogar Berichte der Krankenkassen selbst erwähnen die Überlastung der Eltern.

MGW-Geschäftsführerin Marianne Schilling beklagt, dass die Krankenkassen durch das verstärkte Ablehnen der Mutter-Kind-Kuren auf Kosten der Mütter sparen wollen. Sprecher von Krankenkassen weisen das allerdings von sich. Ihre Ablehnungsquoten seien in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Bei der TK handelt es sich beispielsweise laut eines Berichts der Ärztezeitung um 26 Prozent, bei der Barmer GEK um 30 Prozent.

Gründe für die Ablehnung seien etwa, dass die Frau keine “mutterspezifischen Belastungsstörungen” aufweise, eine Mutter-Kind-Kur nicht das Richtige sei, oder die Frau sogar zu krank für eine Kur sei. Manchmal seien die Anträge von den Ärzten auch nicht einwandfrei begründet.

Steht zu hoffen, dass diese Entwicklung nicht ein weitere Vorstoß ist, öffentliche Gelder auf Kosten von Müttern und Schwangeren zu sparen. Erst vor wenigen Wochen wurde ein Fall bekannt, bei dem einer arbeitslosen Schwangeren das Arbeitslosengeld I gestrichen wurde und sie so auch ihren Versicherungsschutz verloren hatte, nachdem ihr Arzt ihr ein Beschäftigungsverbot erteilt hat. Erst nach einem Widerspruch und massivem öffentlichen Druck wurde der Bescheid zurückgezogen – zumindest vorläufig.

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