Väter und das Sorgerecht
Das deutsche Sorgerecht ist knallhart: Sind die Eltern nicht verheiratet, hat der Vater nur wenig Chancen auf das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist.
Es ist rechtlich festgelegt, dass bei nichtehelichen Kindern das Sorgerecht (in der Rechtssprache: “die elterliche Sorge”) grundsätzlich bei der Mutter liegt. Wenn die Mutter es nicht will, hat der Vater also eigentlich keinerlei Mitspracherecht. Andersherum kann die Mutter den Vater aber auch nicht gegen seinen Willen dazu zwingen, am Leben des Kindes Anteil zu nehmen.
Unverheiratet Eltern eines gemeinsamen Kindes können nur dann beide die elterliche Sorge tragen, wenn sie beide eine Sorgeerklärung abgeben. Diese Erklärung ist sogar schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Legen die Eltern keine solche Erklärung ab, hat der Vater bei einer eventuellen Trennung ganz schlechte Karten: Unter Umständen darf der Mann das Kind dann zwar regelmäßig sehen, darf aber sonst bei nichts mitentscheiden, etwa bei der Schulwahl.
Bei ehelichen Kindern ist das gemeinsame Sorgerecht die Norm. Der Gesetzgeber benachteiligte die unverheirateten Paare mit folgender Rechtfertigung: “Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter zuzuordnen”.
Ein deutscher Vater klagt heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das deutsche Sorgerecht. Fachleute sehen seine Klage als chancenreich an, denn das deutsche Gesetz verstößt durchaus gegen das Diskriminierungsverbot, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben wurde.
Seine frühere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde zwar abgelehnt, aber das Gericht forderte auch eine Untersuchung der Grundlagen der Entscheidung des Gesetzgebers. Soll heißen: Das Bundesverfassungsgericht findet es auch nicht okay, wenn der Gesetzgeber einfach davon ausgeht, dass Lebenspartnerschaften von Haus aus minderwertiger sind als Ehen.
Wir sind ja mal gespannt, wie das ausgeht!
Update: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab dem Vater Recht. Die Bevorzugung der Mütter diskriminiere die Väter, die deutsche Regierung müsse diese Ungleichbehandlung abschaffen, so der Gerichtshof. Das deutsche Sorgerecht muss nun überarbeitet werden.
