WOW - da hast du aber wirklich sehr viele offene Fragen!
Also ich bin kein Experte, aber ich kann dir auf jeden Fall schon mal sagen, dass deine Frau eine Beurlaubung von Ihrem Studium beantragen kann. Diese Beurlaubung, die 2 Semester nicht überschreiten darf, wird nur aus wichtigen Gründen gewährt und Eure Situation ist da dabei.
Zum Thema Mutterschutz: Ich finde, das Angebot der Uni hört sich ganz gut an und ich glaube auch, dass es in Eurem Fall keine andere Möglichkeit gibt. Normalerweise wird das Mutterschaftsgeld 8 Wochen nach der Geburt zum einen Teil vom Arbeitgeber und zum anderen Teil von der Krankenkasse bezahlt. Im Fall deiner Frau müsste es so sein, dass die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zahlt. Da frägst du am besten mal bei eurer Krankenkasse nach.
So, ich hoffe, ich konnte zumindest einige deiner vielen Fragen beantworten...
