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Baby Forum - Haushalt & Finanzen - Hilfe bei Elterngeld!!!!




pedrita28

Anmeldedatum: 02.06.2008
Beiträge: 1

Beitrag 02. Jun 2008 22:45    Antworten mit Zitat       
Hallo,

meine Frau und ich würden euch gern fragen, was für uns am besten ist:
Elternzeit, Elterngeld, Muttergeld usw. Wir haben etwas
Schwierigkeiten, in dem behördlichen Dschungel durchzublicken.

Unsere Situation ist wiefolgt: In diesem Juni erwarten wir unser
erstes Baby. Meine Frau ist Studentin, die in Teilzeit (20 Std. pro
Woche) an der Universität arbeitet. Sie verdient brutto rund 880 Euro,
netto (Steuerklasse V) bleiben knapp 550 Euro übrig. Seit knapp vier
Wochen ist sie im Mutterschutz. Allerdings wäre ihr Vertrag im Juni
ohnehin ausgelaufen, eine Verlängerung ist nicht ohne weiteres
möglich.

Nun wurde meiner Frau seitens der Uni angeboten, die noch
verbleibenden zwei Monate zur kompletten Erfüllung des Vertrags im
Anschluss an eine Elternzeit zu absolvieren. Jetzt fragen wir uns, was
das Beste wäre. Soll sie tatsächlich jetzt schon Elternzeit und -geld
beantragen? Was müssen wir beim Antrag beachten? Schließlich ist sie
ja noch Studentin. Muss sie nicht ein Urlaubssemester beantragen? Und
wenn wir uns auf den Vorschlag einlassen. Lohnt sich das überhaupt? 67
% von 550 Euro sind nicht wirklich mehr als das Minimum, das eine
Mutter bekommt, nämlich 300 Euro. So hatte ich das zumindest
verstanden.

Sie plant, nach knapp 7 Monaten wieder in knapp 10 Std. wöchentlich zu
arbeiten und ihre Diplomarbeit zu schreiben. Gern würde sie das
Angebot der Uni annehmen, aber sie weiß eben nicht, ob es das Beste
ist. Schließlich wäre die Elternzeit dann aufgebraucht. Gibt es denn
Alternativen?

Zu meiner Situation: Ich arbeite in Vollzeit, eine Elternzeit kommt
für mich jedoch in den ersten 6 Monaten nicht in Frage. Ich verdiene
brutto rund 3500 Euro (Steuerklasse III). Muss ich eigentlich jetzt
auch schon genau wissen und beantragen, wann ich Elternzeit nehmen
will?

Ich wäre euch sehr für Vorschläge dankbar, was für uns am besten und
praktischsten wäre. Vielleicht habt ihr ja schon ähnliche Erfahrungen
gemacht.

Vielen Dank im Voraus.
Cerigmo

Anmeldedatum: 21.05.2008
Beiträge: 22

Beitrag 03. Jun 2008 08:57    Antworten mit Zitat       
WOW - da hast du aber wirklich sehr viele offene Fragen!

Also ich bin kein Experte, aber ich kann dir auf jeden Fall schon mal sagen, dass deine Frau eine Beurlaubung von Ihrem Studium beantragen kann. Diese Beurlaubung, die 2 Semester nicht überschreiten darf, wird nur aus wichtigen Gründen gewährt und Eure Situation ist da dabei.


Zum Thema Mutterschutz: Ich finde, das Angebot der Uni hört sich ganz gut an und ich glaube auch, dass es in Eurem Fall keine andere Möglichkeit gibt. Normalerweise wird das Mutterschaftsgeld 8 Wochen nach der Geburt zum einen Teil vom Arbeitgeber und zum anderen Teil von der Krankenkasse bezahlt. Im Fall deiner Frau müsste es so sein, dass die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zahlt. Da frägst du am besten mal bei eurer Krankenkasse nach.

So, ich hoffe, ich konnte zumindest einige deiner vielen Fragen beantworten... Smile
LiSoLe

Anmeldedatum: 13.07.2009
Beiträge: 3

Beitrag 13. Jul 2009 22:38    Antworten mit Zitat       
ich bin ebenfalls Studentin und aufgrund meiner Geburt beurlaubt. an meiner FH (ich nehme an dass es anders wo genauso ist) kann man sich bis zum vollendeten 3. Lebensjahr beurlauben lassen. diese Zeit, also die 4 Semester, muss man allerdings nicht am Stück nehmen, sondern kann sie sich aufteiln. (Vorsicht: Prüfungen die schonmal abgelegt wurden müssen wieder angetreten werden, außerdem Rückmeldung und Studienbeiträge nicht vergessen! - an meiner FH kann man sich wegen der Erziehung eines Kindes von den Studiengebühren befreien lassen.)

die 67 % des Elterngeldes beziehen sich nicht so einfach auf das Einkommen. denn liegt das einkommen unter 1000 € läuft das so, dass pro 2 € 1 % auf die 67 % addiert werden.
genaueres siehe http://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

auch muss zur Geburt nur der Anspruch auf Elternzeit angemeldet werden. uns hier in Bayern schickte das ZBFS meinem Freund die Anmeldeunterlagen zur genauen Anmeldung zu, wenn er denn weiß, wann er Elternzeit nehmen möchte.

ich hoffe ich konnte noch ein bisschen weiterhelfen.

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