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Elterngeld



Das Elterngeld ersetzt seit dem 01.01.2007 das Erziehungsgeld und ist eine steuerfinanzierte Zahlung an Familien mit kleinen Kindern. Elterngeld ist keine dauerhafte Unterstützung, sondern wird nur 12 bis 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt.

Als Bemessungsgrundlage des Elterngeldes gilt die Höhe der der Einkünfte des Elternteils, der bedingt durch die Geburt des Kindes keine beruflichen Einkünfte mehr erzielt, also in "Erziehungsurlaub" geht. Der Gesetzgeber liegt in diesem Zusammenhang großen Wert darauf , dass sowohl die Mutter als auch der Vater Elternzeit in Anspruch nehmen können und sollten, aus diesem Grund ist das Elterngeld in zwei Bereiche aufgeteilt: 12 Monate Zahlung für einen Elternteil, weitere 2 Monate Zahlung, wenn auch der zweite Elternteil Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt. Für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können auch die zwei "Partnermonate" auf Antrag bezahlt werden.

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent der im Jahr vor der Geburt bezogenen Nettoeinkünfte aus abhängiger Beschäftigung, ist jedoch für Besserverdienende auf 1800 Euro pro Monat gedeckelt und lässt sich einfach berechnen.
Geringverdiener können durch spezielle Berechnung vom Elterngeld auf bis zu 100 Prozent der Bezüge des vergangenen Jahres kommen. Selbständige müssen unter Umständen einen größeren Zeitraum ihrer Bezüge nachweisen. Für Eltern ohne Einkommen, Studenten, Arbeitslose und Hausfrauen bzw. Hausmänner gilt ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, diese Zahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II angerechnet.
Das Elterngeld insgesamt ist frei von Sozialabgaben und auch steuerfrei, es gilt jedoch der Progressionsvorbehalt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen während des Bezuges von Elterngeld kostenlos weiter, privat und freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen jedoch weiterhin grundsätzlich weiter Beiträge bezahlen.
Es besteht, wie im Erziehungsurlaub, ein Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit sowie ein Anspruch auf Wiederaufnahme einer vergleichbaren Tätigkeit beim Arbeitgeber nach Beendigung der Elternzeit, die maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes kann in einigen Bundesländern auf Antrag Landeserziehungsgeld gewährt werden.
Durch Einführung des Elterngeldes soll Paaren die Familiengründung aus finanziellen Aspekten erleichtert werden. Außerdem ist geplant, direkt nach dem Elterngeld eine Kinderbetreuung zu garantieren und ggf. ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr einzuführen. Diese Ziele wurden im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bekräftigt. Füllen Sie den Elterngeld Antrag so früh wie möglich aus, damit eine pünktliche Zahlung gewährleistet ist und Sie Ihren Anspruch nicht verlieren.

Nun stellt sich für Sie persönlich nur noch die Frage: Wieviel Elterngeld bekomme ich überhaupt? Damit Sie so schnell wie möglich auf ein genaues Ergebnis kommen, können Sie im Elterngeldrechner Ihre persönliche Berechnung des Elterngeldes vornehmen und so Ihre finanzielle Zukunft errechnen.