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Erziehungsgeld
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Nachwuchs steht ins Haus, jeder freut sich, aber es gibt da auch Wege, die zu erledigen sind.
Der Antrag auf Elternzeit bzw. Antrag auf Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber muss spätestens 7 Wochen vorher schriftlich eingereicht werden. Der Zeitraum der
Freistellung dauert höchstens 3 Jahre und Vater, als auch Mutter haben ein Recht darauf, diesen in Anspruch zu nehmen. Sie können diesen gleichzeitig, aber auch
nacheinander nehmen. Auch Teilzeitbeschäftigungen bis 30 Stunden pro Woche sind währenddessen möglich. Aber auch finanziell wird man dabei unterstützt.Eine Vorlage zum Antrag
auf Elternzeit finden Sie im Internet.
Denn jeder jungen Familie mit Nachwuchs steht ein Antrag auf Erziehungsgeld zu. Entscheiden müssen sich die Eltern für den Regelbetrag, dann bekommen sie monatlich 300 Euro bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ihres Kindes. Sollten sie sich allerdings für das Budget entscheiden, bekommen solche Familien monatlich 450 Euro, dafür aber nur bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes. Solche Entscheidungshilfen nehmen die zuständigen Erziehungsgeldstellen jedem gerne ab. Man wird hier sehr ausführlich beraten. Und was auch sehr wichtig ist, jungen Eltern wird sogar dabei geholfen das Erziehungsgeld zu beantragen. Es wird den Müttern gesagt Antrag auszufüllen ist, und was für Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden, sowie die Berechnung des Erziehungsgeldes erklärt. Die Antragsstellung und das Erziehungsgeld richtig zu berechnen stellt dann für die werdenden Mütter in keinster Weise mehr ein Problem dar und sie können sich voll und ganz auf das Mutter werden konzentrieren.
Sollten die Eltern bzw. ein Elternteil erwerbstätig sein, so wird in der Erziehungsgeldzeit das Einkommen mit angerechnet. Bei Aufnahme einer Vollbeschäftigung des anderen Elternteils endet die Zahlung des Erziehungsgeldes mit Ablauf dieses Lebensmonats, wo die Tätigkeit aufgenommen wird. Solche Veränderungen sind der Erziehungsgeldstelle umgehend mitzuteilen. Einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben alle Eltern, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, das Kind überwiegend selbst betreuen und nicht erwerbstätig sind, bzw. nicht mehr als 30 h wöchentlich Teilzeitarbeit leisten. Hier muss aber auch nachgewiesen werden, dass man wirklich den Stundensatz nicht überschreitet. Die Eltern können bestimmen, an wen von ihnen das Erziehungsgeld ausgezahlt werden soll. Hierbei können sie sich auch abwechseln. Auch nicht verheiratete Paare kommen in diesen Genuss.
Als Einkommen an das Erziehungsgeld werden Entgeltersatzleistungen berücksichtigt. Z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder ähnliches. Aber auch nur während des Bezuges von Erziehungsgeld.
Es werden auch so genannte Einkommensgrenzen geltend gemacht. Überschreitet das Einkommen erheblich die Einkommensgrenze, die bei der Erziehungsgeldstelle eingesehen werden kann, entfällt das Erziehungsgeld für die ersten sechs Lebensmonate.
Einen Antrag auf Erziehungsgeld/Erziehungsurlaub muss schriftlich für jeweils ein Lebensjahr des Kindes bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle beantragt werden, in dem Wohnbereich der Eltern. Der Antrag für die Fortzahlung im 2. Lebensjahr kann dann frühestens ab dem 9. Lebensmonat des Kindes an gleicher Stelle wieder gestellt werden.
Zur Krankenversicherung des Kindes wäre anzumerken, sollte ein Elternteil höher als 3.900 Euro monatlich kommen, so der Bemessungsgrundsatz, muss das Kind privat versichert werden. Ansonsten ist es wie bei so vielen familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse, meistens ist dies über den Vater. Genauso ist es, wenn die Eltern privat in einer Krankenkasse versichert sind, müssen sie auch einer privaten Pflegeversicherung beitreten.
Die Beiträge hierfür sind ungefähr 1,7 % von Einkommen, aber auch nur wenn man stationär behandelt werden möchte. Bei einer zahnärztlichen oder ambulanten Leistung fällt man nicht unter die Versicherungspflicht.
Seit 01.01.2007 sind ohnehin Änderungen vorgenommen worden, deshalb wird geraten sich ausführlich bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle zu informieren und rechtzeitig einen Antrag zu stellen, da die Bearbeitungszeit länger dauern könnte.Den Antrag auf Elternzeit müssen Sie beim Arbeitgeber stellen.
Den Antrag auf Erziehungsurlaub müssen Sie ebenfalls früh genug stellen, jedoch schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
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