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Kindergeld



Bei der Geburt eines Kindes ist es sehr wichtig schon an dessen Vorsorge für sein weiteres Leben zu denken. Das kann aus privaten Mitteln geschehen, dass heißt man legt für das Kind z. B. ein Sparbuch an. Das Sparbuch kann man dann Monat für Monat besparen, so dass das Kind bei Volljährigkeit schon über einen gewissen ansehnlichen Geldbetrag verfügen kann.


Dieses Geld kann man vom Gehalt sparen, eine andere Möglichkeit ist aber das Kindergeld, welches man vom Staat ab dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes steuerfrei erhält, zu sparen. Das Kindergeld wird bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Kindergeld steht allen Eltern zu, es ist unabhängig vom Einkommen und jeder hat einen Anspruch darauf.


Ab der Geburt des ersten Kindes liegt die Höhe des Kindergeldes bei 154,00 Euro pro Monat. Ab der Geburt eines zweiten und dritten Kindes schenkt einem der Staat noch mal 154,00 Euro pro Monat und Kind bis zum 18. Geburtstag der Kinder. Für das vierte Kind erhält man dann bereits 179,00 Euro. Ab dem 18. Geburtstag kann man Kindergeld von der Familienkasse nur noch in Ausnahmefällen und bis längstens zum 25. Geburtstag eines Kindes beziehen. Dieses bedeutet, dass das Kind (der junge Erwachsene) sich noch in Schulausbildung oder Ausbildung befindet oder wegen fehlenden Ausbildungsplatzes gar nicht erst eine Ausbildung beginnen kann. Befindet sich ein Kind in Ausbildung, darf allerdings die Einkommensgrenze der Ausbildungsvergütung des Kindes von 7.680 Euro pro Jahr nicht überschritten werden, um weiterhin als Elternteil kindergeldanspruchsberechtigt zu sein. Darüber hinaus gibt es Kindergeld zwischen dem 18. und 21. Geburtstag, wenn das Kind arbeitslos ist und bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. Einen Anspruch über das 26. Lebensjahr hinaus gibt es nur, wenn das Kind sich nicht selber versorgen kann, d. h. körperlich oder geistig behindert ist.


Den meisten Eltern ist es aber nicht möglich das Geld für das Kind bzw. die Kinder zu sparen. Dieser Antrag auf das Kindergeld ist für viele Familien sehr wichtig, denn sie brauchen es für den täglichen Lebensbedarf ihres Kindes. Wenn die Eltern des Kindes getrennt leben, bekommt der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind mit lebt. Im Gegenzug darf der andere Elternteil das Kindergeld mit dem zu zahlenden Unterhalt verrechnen. Das ist immerhin die Hälfte des jeweils in Frage kommenden Kindergeldes.


Bei 154,00 Euro wären das 77,00 Euro. Kindergeld eine Hilfe vom Staat für Eltern und ein eventueller Anreiz für mehr Geburten in Deutschland. Kindergeld gibt es aber nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptiv- und Pflegekinder, solange sie mit im selben Haushalt leben, wie die Eltern.

Aber es gibt vom Staat nicht nur die finanzielle Stütze in Form des Kindergeldes sondern auch den sogenannten Kinder Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.