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Private Krankenversicherung



Für einige Berufsstämme bzw. für Menschen, die ein recht hohes Bruttoeinkommen haben, ist nur eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich. Die Gesetzliche Krankenkasse ermöglicht für solche "Gutverdiener" keinen speziellen Versicherungsschutz.

In der privaten Krankenversicherung können neben dem Hauptverdiener ebenfalls die Kinder und das andere Elternteil versichert werden.

Da es keinen Pauschalbetrag für Familien gibt, wird für jedes Kind ein eigener Beitrag für die private Krankenversicherung bei der Krankenkasse fällig. Da der Nachwuchs im Normalfall weniger Kosten verursacht als ältere Versicherte, ist der monatliche Beitrag relativ gering. Es müssen monatlich etwa Kosten in Höhe von 60 Euro bis 80 Euro eingerechnet werden. Diese Tarife enthalten dann meist auch schon eine Zahnversicherung und die Unterbringung bei stationärem Aufenthalt im Mehrbettzimmer. Die Selbstbeteiligung ist bei Kindern recht klein gehalten.

Das Kind wird in der Regel dem Elternteil zugerechnet, der das höhere Einkommen besitzt. Ist der Höchstverdienende in der privaten Krankenversicherung, so macht es Sinn, sein Kind ebenfalls hier zu versichern. Dies kommt im Normalfall günstiger, als eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Natürlich ist der Beitrag auch abhängig von der Risikoeinstufung - würde der Risikozuschlag von dem privaten Versicherungsunternehmen zu hoch veranschlagt werden, ist die Versicherung über die gesetzliche Versicherung sinnvoller. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für ein Kind bei etwa 120 Euro.

Jedoch gibt es auch eine Ausnahme, die man beachten sollte: Wenn ein Elternteil selbständig ist und sich privat versichert hat, kommt es in vielen Fällen vor, dass das Einkommen recht gering ist und unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Solange dies so ist, kann das Kind kostenlos bei dem anderen Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden (dieser muss allerdings versicherungspflichtig beschäftigt sein).

Beachtet werden sollte, dass Kinder nicht mehr Mitglied der privaten Versicherung über einen Elternteil sein können, sobald sie selbst eine Berufsausbildung oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. In diesem Fall werden die Kinder selbst zu Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbiges gilt für Studenten, allerdings kommt hier eine etwas andere Regelung zum tragen: Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern familienversichert werden. Die Familienversicherung ist dann natürlich ebenfalls kostenlos.

Im Großen und Ganzen lässt sich festhalten, dass es auf lange Sicht sinnvoll ist, mit 1 oder 2 Kindern Mitglied in der privaten Krankenkasse zu werden. Allerdings sollte man dies vor allem ins Auge fassen, wenn der Partner (in den meisten Fällen die Frau) ebenfalls berufstätig ist.