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Kindersicherung Gartenteich
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Jemand, der einen Garten besitzt, in dem ein Gartenteich beherbergt ist, ist gesetzlich verpflichtet, den Garten für Unbefugte unzugänglich zu machen und eine Kindersicherung im Garten anzubringen. In erster Linie gilt dies für Kinder, die geschützt werden sollen hineinzufallen und zu ertrinken, wenn Sie unbeobachteten Zugang haben. Dabei hilft es nicht, einen baufälligen Zaun zu errichten. Der Besitzer des Teiches hat Sorge zu tragen, dass der Schutz, den er aufstellt auch wirkungsvoll ist.
Am wirksamsten hat sich bis jetzt eine direkte Umzäunung des Teiches bewährt. Besonders das nähere Umfeld, wie die eigenen Kinder oder die Kinder aus der Nachbarschaft gilt es zu schützen. Man sollte keine andere Erwägung in betracht ziehen, bis die Kinder ca. das 10. Lebensjahr erreicht haben, sofern sie in diesem Alter schon schwimmen können.
Sollten Sie zusammen mit dem Kind an den Gartenteich gehen, können Sie ihm einen respektvollen Umgang mit dem Wasser beibringen. Sollte das Kind bei dem gemeinsamen Besuch ins Wasser fallen, dann sollten Sie selbst nicht in Panik geraten, sondern dem Kind die besonderen Gefahren im Zusammenhang erläutern. In der Regel ist das Kind dann schneller beruhigt als Sie und wird zukünftig mehr Respekt vor dem Teich haben.
Zur Kindersicherung am Teich kann man aber auch ein Gitter kurz unterhalb der Wasseroberfläche anbringen, damit das Kind nicht ertrinken kann. Dies ist zwar ein etwas größerer Aufwand, als die Anbringung eines Zauns, aber sehr wirksam. Außerdem ist diese Methode auch in ästhetischer Hinsicht eine bessere Lösung.
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