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Namensrecht



Jede Geburt muss nach deutschem Recht innerhalb einer Woche beim Standesamt angemeldet werden. Das Namensrecht beim Standesamt in Deutschland sieht vor, das spätestens nach einer Woche feststehen sollte, welchen Namen das Kind trägt, wobei die meisten Eltern das spätestens am Tag der Geburt wissen.

Wenn Sie nicht gerade zu den entscheidungsfreudigen Eltern gehören bzw. sich nicht einig werden können, welchen Namen Sie Ihrem Kind geben wollen, dann haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Kind vorerst ohne Vornamen anzumelden, wobei der endgültige Name aber innerhalb eines Monats feststehen und angegeben werden muss. Das Namensrecht in Deutschland wird auch auf andere deutschsprachige Länder übertragen. Man kann in Bezug auf das Namensrecht eine Änderung des Vornamens nur gegen Gebühr und aus einem plausiblen Grund vornehmen lassen. Sie haben Zeit genug, also überlegen Sie sich gut, wie Ihr Kind heißen soll.

Im Bezug auf deutsches Namensrecht steht jedoch fest, dass nicht jeder Name offiziell erlaubt ist. Normalerweise ist es so, dass Eltern frei entscheiden dürfen, welchen Namen Ihr Kind haben soll. Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen, um das Kind vor späteren Hänseleien zu schützen. Das Namensrecht für das Kind sieht so aus, dass das Kind sich im positiven Sinne mit seinem Namen identifizieren können muss. Es kann also sein, dass der Standesbeamte im Bezug auf das Namensrecht für Kinder einen bestimmten Vornamen nicht genehmigt.

Hier ein paar aussergewöhnliche Namen, die aber offiziell erlaubt sind:

  • Pepsi-Carola
  • Bavaria
  • Jesus
  • Birkenfeld
  • Rasputin
  • Decembres Noelle
  • Cheyenne
  • Sunshine
  • Napoleon
  • Juri
  • Sonne
  • Rapunzel
Namen, die vom Gericht abgelehnt wurden:

  • Schnuck
  • Champagna
  • Porsche
  • Agfa
  • Ogino
  • Atomfried
  • Pfefferminze
  • Bierstübl
  • Lenin
  • Pillula
  • Seerose
  • Störenfried
  • Crazy Horse
  • Omo
  • Moon
  • Hemingway
  • Tiger
  • Navajo
  • Sputnik
  • Jaguar
  • Grammophon
  • Möhre
  • Millenium
  • Schanett
  • Woodstock
  • Traktora
  • Beauregard
  • Karl der Große junior

Wer seinem Kind gerne einen Vornamen geben möchte, aus dem nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich um das entsprechende Geschlecht handelt, der muss einen dem Vornamen einen Zweitnamen hinzufügen, aus dem das Geschlecht eindeutig hervorgeht. Außerdem muss man darauf achten, dass Vorname und Nachname nicht identisch sind. Ist Ihr Nachname zum Beispiel Daniel, dürfte Ihr Kind nicht auch noch Daniel mit Vornamen heissen. Auch wenn Sie den Namen schön finden, Ihr Sohn sollte nicht Daniel Daniel heissen. Aber wie sieht es mit der Anzahl der Namen aus? Im deutschen Namensrecht gibt es dafür keine Regelung, theoretisch könnten Sie Ihrem Kind also auch 10 Namen geben, wenn Sie sich nicht entscheiden können, jedoch ist dies nicht sehr praktisch.