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Geburtshaus



Seit einigen Jahren haben Frauen in Deutschland die Möglichkeit einer Entbindung in einem Geburtshaus. Dort wird besonders viel Wert auf die Natürlichkeit und die alternativen Methoden gelegt. Das Geburtshaus ist eine selbstständige und außerklinische Einrichtung, die von Hebammen betreut wird. Schwangere Frauen und Paare werden von einem Geburtshaus in der Schwangerschaft, bei der Geburt und auch noch in der ersten Zeit danach intensiv und persönlich betreut. Bewusst grenzt es sich daher selbst von Kliniken ab.

Laut Hebammengesetz kann eine Geburt im Geburtshaus von einer Hebamme alleine durchgeführt werden. Die Hebamme kann durch Ihre Erfahrung und Ihre Ausbildung eine absolute Sicherheit für die Mutter, als auch Kind gewährleisten. Das Gerücht, dass es in Geburtshäusern öfter Komplikationen gibt, als im Krankenhaus, hat sich bisher nicht bewahrheitet. Ein Arzt ist normalerweise nicht anwesend, ist aber in Rufbereitschaft. Die meisten Geburtshäuser entbinden nur ambulant und möchten auch, dass der Vater an der Geburt teilnimmt. In der Zeit nach der Geburt, zumindest für die erste Zeit, werden Mutter und Kind dann von der Hebamme weiterhin betreut. Man kann allerdings auch bis zu 6 Tagen in einem Wochenbett im Geburtshaus bleiben. Mit einem Gerichtsbeschluss vom Dezember 1993 wurde bestimmt, dass alle gesetzlichen Krankenkassen den Aufenthalt in einem Geburtshaus bezahlen müssen. Ist eine Krankenkasse besonders kleinlich, kann Sie Ihnen aber die Kosten für den Materialverbrauch im Geburtshaus offen lassen, die Sie dann selbst zahlen müssen.

Viele Geburtshäuser bieten neben der Geburt auch Informationsveranstaltungen, Kurse zur Geburtsvorbereitung, Vorbereitung zum Leben mit Kindern und andere Kurse für Schwangere und Mütter an.