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Haushaltshilfe



In Deutschland zählt die Haushaltshilfe zu den Sozialleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch von der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird. Die Krankenkassen, als auch die Rentenversicherungsträger sind für die Leistungserbringung zuständig.

Hilfe im Haushalt anzunehmen ist für viele sehr schwer. Sie wollen versuchen, alles weiterhin alleine auf die Reihe zu bekommen, obwohl Sie krank sind, 12 Stunden am Tag arbeiten oder sonst zu wenig Zeit haben, sich um den Haushalt zu kümmern. Doch man sollte diese Dienste in Anspruch nehmen, wenn man sich mit den Anforderungen, die der Haushalt an einen stellt, überfordert fühlt. Eine Haushaltshilfe ist für Tätigkeiten wie die Essenszubereitung, die Kinderbetreuung, die Wohnungsreinigung, die Kleiderpflege und so weiter, verantwortlich. Je nach dem wie hoch der Bedarf an Hilfe im Haushalt ist, wird der Umfang der Leistungen angepasst.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden nur dann übernommen, wenn der Versicherungsnehmer durch eine Krankheit, Krankenhausbehandlung oder eine Leistung zur Rehabilitation seinen Haushalt nicht mehr weiterführen kann.

Der Job als Haushaltshilfe wird mit einem Stundenlohn von ca. 7,50 Euro pro Stunde bezahlt. Meist sind dies Hilfskräfte von Sozialstationen oder anderen sozialen Einrichtungen. Man kann aber auch eine Privatperson als Haushaltshilfe engagieren. Jedoch werden für Verwandte oder Verschwägerte keine Kosten erstattet. In diesem Fall werden den Haushaltshilfen nur die Fahrtkosten und der Verdienstausfall bezahlt.

Ebenfalls übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn eine allein stehende Frau schwanger ist und den Haushalt vor der Schwangerschaft selbstständig geführt hat. Der Anspruch besteht auch noch nach der Schwangerschaft. Sie unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung. Die Haushaltshilfe kann so lange in Anspruch genommen werden, wie es vom Arzt oder die Hebamme für notwendig empfunden wird.