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Umgangsrecht
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Mit dem Sorgerecht für Kinder wurde 1998 auch die Sache mit dem Umgangsrecht ein wenig geändert. Man wollte darauf hinweisen, dass es dabei nicht um die Eltern geht, sonder um das Kind, das ein Recht auf Wahrung und Förderung seiner Entwicklung hat. Die familiären Beziehungen sollten dem Kind so weit wie möglich erhalten bleiben. Auch die Großeltern, die Geschwister, die Stiefeltern und die Pflegeeltern des Kindes haben mit einer gewissen Einschränkung ein Umgangsrecht mit dem Kind. Der Umgang sollte dem Wohl des Kindes dienen. Sollte sich herauskristallisieren, dass dem Kind der Umgang mit diesen Personen schadet, dann verfällt dieses Umgangsrecht vom Vater oder der Mutter.
Jedes Kind hat ein Recht auf Vater und Mutter, die sie beide braucht. Es ist oft nicht so einfach für ein ehemaliges Paar, den Kontakt zueinander aufrecht zu erhalten und dem Kind zu Liebe zu diesem Menschen eine gute und herzliche Beziehung oder sogar Freundschaft aufzubauen, aber für die Entwicklung Ihres Kindes ist es besser. Auch für den Elternteil, der nun nicht mehr bei Kind und ehemaligen Partner lebt, ist es schwer eine neue Beziehung zu seinem Kind aufzubauen und mit der ungewohnten Situation, dass das Kind nicht mehr Tag für Tag bei ihm ist, klar zu kommen.
Versuchen Sie den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, das auszieht zu halten und zu fördern. Nach einer Weile schwinden die Konflikte zwischen Ihnen und dem ehemaligen Partner und es wird wieder einfacher mit einander auf sachlicher Basis zu reden.
Die Fahrtkosten, das Familienrecht und Kosten, sind alles Faktoren die das Umgangsrecht betreffen und über Sie sich dringend informieren sollten. In einem Forum zum Umgangsrecht für Kinder oder Umgangsrecht für ein Kleinkind bei einer Scheidung, sowohl für den Vater, aber auch für die Mutter, können Sie sich ebenfalls zu diesen Themen informieren und erfahren, was das Familienrecht spricht.
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