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Elternzeit
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Wo man früher noch den Erziehungsurlaub beantragen konnte, können Eltern seit Januar 2007 gemeinsame Elternzeit nehmen und einen Antrag auf Elternzeit stellen. Diese Zeit kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes verteilt werden. Nebenbei können Sie aber noch eine Teilzeitbeschäftigung annehmen, die allerdings 30 Stunden in der Woche nicht übersteigen darf. Die Elternzeit kann für 12 Monate in Anspruch genommen werden. Wenn der Partner ebenfalls bereit ist, die Elternzeit zu nutzen, dann kann diese insgesamt bis zu 14 Monate andauern.
Sie sind berechtigt Elternzeit zu beantragen, wenn das Kind mit ihnen im selben Haushalt lebt, und sie es überwiegend selbst betreuen. Es können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung eines Kindes in Elternzeit gehen,
- für das die Personensorge besteht,
- des unverheirateten Vaters, der nicht sorgeberechtigt ist, mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter,
- des Ehepartners,
- für adoptierte Kinder und Kinder in Adoptionspflege
- in besonderen Ausnahmefällen auch für Enkelkinder, Bruder, Schwester, Neffe oder Nichte.
Außerdem können sich die Eltern abwechseln - und zwar bis zu dreimal. Während des Erziehungsurlaubs genießen sie zudem den vollen Kündigungsschutz - ihr Arbeitsverhältnis muss also erhalten bleiben.
Die Elternzeit muss per Antrag auf Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber vier Wochen vorher beantragt werden und sie müssen ihm auch mitteilen, wie lange ihre Elternzeit dauern soll. Der Arbeitgeber muss den Wünschen des Arbeitnehmers entsprechen!
In der Elternzeit beziehen Sie für die gesamte Zeit Elterngeld, das als kleine finanzielle Stütze dienen soll, damit Sie sich erstmal um Ihr Kind kümmern können, bevor Sie wieder ans Arbeiten denken müssen.
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