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Rund ums Recht



Mehr Geld, geschützter Arbeitsplatz, Extraleistungen von der Krankenkasse: in Deutschland werden Mütter und Väter immer besser unterstützt auf dem Weg in den neuen Lebensabschnitt.
Informieren sie sich rechtzeitig, was ihnen zusteht, wie ihre Rechten und Pflichten sind und woher sie welche Leistungen beziehen können. Auf den folgenden Seiten haben wir die häufigsten Themen aus dem Arbeitsrecht und viele wichtige Infos rund um das liebe Geld für sie gesammelt.
Außerdem haben wir einige extra Tipps für allein erziehende Elternteile und zudem noch hilfreiche Adressen auf der Suche nach den richtigen und wichtigen Formularen zum Beantragen der Leistungen.

Mutterschutz
Von der Internationalen Artbeitsorganisation wird der Mutterschutz als festgelegte Norm zum Schutz von schwangeren Frauen und auch nach der Geburt vom Kind genannt. Alles zum Kündigungsschutz und dem Arbeitsverbot für Wöchnerinnen erfahren Sie in der entsprechenden Rubrik.

Erziehungsgeld
Das Erziehungsgeld wurde zwar seit dem 01. Januar 2007 in das Elterngeld umgewandelt. Auch wenn Sie nun Elterngeld beantragen müssen und das Erziehungsgeld veraltet ist, ist es für viele doch interessant zu erfahren, wie die Bestimmungen zu diesem staatlichen Zuschuss letztes Jahr noch waren.

Elternzeit
Während der Elternzeit haben Eltern ein Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsstelle. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Unterstützung in dieser Zeit in der entsprechenden Kategorie.

Arbeitnehmerrecht
Erfahren Sie in der gleichnamigen Rubrik alles über die besonderen Rechte von Schwangeren gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Allein erziehend
Alleinerziehend zu sein ist nicht immer einfach. Aber Sie haben auch genug besondere Rechte, die Ihnen den Weg erleichtern.

Kindergeld
Als weitere Unterstützung dient für alle Eltern auch das Kindergeld. Für das erste, zweite und dritte Kind bekommt man in Deutschland jeweils 154 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind bekommt man 179 Euro. Es stellt gerade in der heutigen Zeit keine Sozialleistung mehr dar, sondern dient als Steuerausgleich aufgrund des Existenzminimums an Kindern.

Schulpflicht
Ab einem bestimmten Alter ist ein Kind gesetzlich dazu verpflichtet die Schule zu besuchen. Natürlich ist es die Aufgabe der Eltern oder Erziehungberechtigten, dass die Kinder dieser Pflicht nachgehen. Durch das Schulrecht werden Grundfragen, wie die Garantie des Religionsunterrichtes und das Alter der Einschulung, geregelt.

Sorgerecht & Unterhalt
Wenn die Eltern eines Kindes beschließen, getrennte Wege zu gehen, wird beschlossen oder sich geeinigt, welcher der beiden das Sorgerecht für das Kind bekommt. Meistens bleibt es dabei, dass die Eltern zwar gemeinsames Sorgerecht haben, jedoch trotzdem getrennt leben. Es kann aber auch sein, dass eine der beiden Parteien das alleinige Sorgerecht beantragt und auch damit durchkommt.
Lebt also das Kind bei einem der beiden Elternteile, ist dieser Elternteil, bei dem es wohnt und von dem es umsorgt wird, für die Pflege und die Erziehung des Kindes verantwortlich. Der andere Elternteil schuldet dem erziehenden Elternteil dann den Kindesunterhalt für das Kind. Die Höhe des Kinderunterhaltes wird in der Regel vom Gericht festgelegt, dass sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Je nach dem wie hoch der Verdienst und wie alt das Kind ist.