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Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft



Schwanger sein heißt nicht krank sein, trotzdem müssen sie nun unbedingt regelmäßig ihren Frauenarzt aufsuchen. Denn Sie wollen doch, dass es Ihnen und Ihrem Baby gut geht und dies auch so bleibt. Diese Vorsorgeuntersuchungen zur Schwangerschaft helfen ihnen und dem Baby gesund durch die nächsten Monate.

Jede Schwangere hat einen rechtlichen Anspruch auf ärztliche Betreuung in der Schwangerschaft, bei der Geburt und einige Wochen nach der Geburt. Normalerweise sind ca. 10 Termine vorgesehen.

Die erste
Vorsorgeuntersuchung zur Schwangerschaft
erfolgt natürlich gleich, wenn Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Der Arzt rechnet den Geburtstermin aus und die Schwangerschaftswoche aus und bespricht das weitere Vorgehen mit der werdenden Mutter.

Am Anfang der Schwangerschaft sollten Sie dann einmal im Monat zum Frauenarzt gehen und die Termine ab der 32. Woche alle 2 Wochen in Anspruch nehmen, damit der Arzt Sie in der Endphase der Schwangerschaft auch gut und sicher begleiten kann. Diese Mutterschaftsrichtlinien sind vom Gesetzgeber vorgesehen, um die intensive Betreuung zu gewährleisten.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden bei den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zwischen Gesundheitsleistungen und Wunschleistungen. Für Wunschleistungen in der Schwangerschaft wird die Vorsorge Untersuchung nur bei medizinischer Notwendigkeit finanziell übernommen, sonst müssen sie diese selbst zahlen. Ihr Arzt kann sie hierzu am besten beraten.